Smart 453 ED/EQ: Der "Bestell- und Wartesaal"-Thread

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  • Einigen wir uns darauf:
    Auch der kleine Reifenbetrieb an der Ecke der mir eben einen Komplettradwechsel durchführen möchte muss, wenn er das an einem Elektrofahrzeug machen möchte gewisse Auflagen erfüllen, speziell weil es ein Elektrofahrzeug ist. Mindestens die Berufsgenossenschaft schreibt eine Unterweisung vor, die auch schriftlich dokumentiert werden muss.


    Solange er das nicht hat, darf er nichtmal einen Komplettradwechsel durchführen.


    „Sollte normal sein“ @mhhagen :
    Nein ist es überhaupt gar nicht. Das bedeutet auch wenn es sich lächerlich anhört durchaus Aufwand, den einige nach hinten schieben. Das ist nicht mal eben getan. Grade beim kleinen Ein / Zwei-mannbetrieb um die Ecke. Da muss ja dann erstmal jemand zur BG oder die BG kommt raus zum Unterweisen. Und wer weiß was es noch für Bedingungen gibt. Daher nicht abwegig das einige Wenige vielleicht sogar aus Unwissenheit abblocken.


    Die von Andre bereitgestellte Broschüre hat natürlich nichts mit Probefahrten von Kunden zu tun. Die dort genannten Testfahrten sind was anderes, durch Mechaniker getätigte Testfahrten.

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  • Seite 25 beachten Stufe 1

    Das ist für diesen Fall eindeutig das falsche Kapitel,
    Wie dein Auszug zeigt bezieht sich das Kap. IV nämlich auf "Qualifizierung für Arbeiten in Entwicklung und Fertigung" und das ist der Reifenwechsel beim Händler nun eindeutig nicht.
    Bei Kap. V sind wir dann besser aufgehoben: "Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen"

    Grüße,
    Michael


    452 roadster 60kW - schwarz / silber - 2004-2007
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  • Moin, jetzt gebe ich meinen Senf auch ab...


    Wenn ICH mir eine Werkstatt/Reifenbetrieb aussuche, dann traue ich diesem die fachgerechte Ausführung zu, sonst wäre ich woanders hingefahren. Stichwort freie Marktwirtschaft.


    Ob dieser Betrieb seine Mitarbeiter dann BG-gerecht ausgebildet/unterwiesen/angeschissen hat, hat mit mir was genau zu tun?


    Und wenn der Betrieb mich als Kunde abwählt - warum auch immer, dann habe ich das auch zu akzeptieren. Ein Kontrahierungszwang in dem Gewerbe ist mir unbekannt.


    PoWder

  • Das ist schon richtig. Nur ging es ja auch nur darum die Grundlage aufzuzeigen ;)

    Dein Einwurf entbehrt jeer Grundlage! Bei einem intakten Fahrzeug, mit abgeschalteter Zündung, besteht keinerlei Gefahr durch elektrische Spannung für die Person(en) die einen Radwechsel durchführt/ durchführen.Wäre dem nicht so, müssten entsprechende Warnhinweise deutlich sichtbar angebracht werden und sowohl in der Bedienungsanleitung, als auch bei der Fahrzeugübergabe explizit darauf hingewiesen werden!

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  • Timo, die nachweispflichtige Unterweisung möchte ich ja gar nicht in Abrede stellen.


    Ich lebe auf dem Land, aber selbst bei uns fahren schon seit 15 Jahre Hybrid-Fahrzeuge herum. Da sollte es inzwischen auch der letzte Reifenfuzzy geschafft haben sich diesen Schein anzueignen. Hier wird ja so ausgetan als handelt es sich um eine Weltneuheit. Außerdem halte ich den Einwurf bzgl. Hochvoltschein (Elektrofachkraft) für unangebracht und überzogen. Was macht den der Nutzer, der seine Radwechsel selbst durchführt wenn es doch so gefährlich sein soll?


    Wenn es bei einem intakten Serienfahrzeug so gefährlich sein sollte ein Rad zu wechseln, dann müssen ja alle BEV-Fahrer bei einem leichten Parkrempler sich mit "geschlossenen Füßen" hüpfend von ihren Fahrzeugen entfernen.
    Dann wünsche ich mir dass die Reichsbedenkenträger eine Kampagne über die Gefahr durch BEVs lostreten. Dann sollte die Bevölkerung wenigstens so verunsichert werden, dass ein Jeder minestens 5m Abstand zu einem solchen Fahrzeug hällt. Dann könnten BEV-Fahrer ohne Parkrempler und frei von Dellen und Kratzern durch Einkaufswagen, ein ruhiges Leben führen. :D


    Es gibt ja schun einige User mit einem ED4 im Forum. Was setht den bzgl. Radwechsel in der Bedienungsanleitung?

  • Natürlich gebe ich dir vollkommen Recht Roger :thumbsup:
    Meine Meinung dazu ( zu den Statuten) darf ich nicht äußern ;) Nur soviel: Total überzogen, klar.
    Aber es gibt sie leider.
    Du sagts es, gibts schon lange. Hatte man lange genug Zeit Personal zu schulen. Es ging rein um die Tatsache das es solche Vorschriften gibt.
    Und glaube mir, ein Großteil hat „noch“ nicht die erforderliche Qualifikation diese Arbeiten durchzuführen. Die unwissenden machen es einfach, und das finde ich ok.

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    Einmal editiert, zuletzt von 44Timo ()

  • Salute,
    scheinbar gibt es das "Electric Drive Design Paket" nicht mehr zu bestellen. Der Konfigurator scheint auch neu zu sein und da ist es nicht mehr drin. In der Preisliste aber schon?!

    Auf den würde ich nicht allzu viel geben, zumal er wirklich neu designt ist. Sicher ist nur das, was dein Händler auch ins System gehackt bekommt - und selbst da gibt es teilweise die komischsten Dinge, die da passieren. Kann mein Händler ein Lied von singen bzgl. der Allwetterreifen.
    Im Konfigurator für Mitarbeiter ist das Paket weiter bestellbar und eine neue Presiliste gibt es nicht.


    BTW:Meiner kommt jetzt doch schon im März...

    Grüße,
    Michael


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