Auffahrunfall

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  • Aber Vorsicht, beim Bagatellschaden gibt es eine Schadenminderungspflicht. Wegen einer Stossfängerabdeckung wurde einem Bekannten schon einmal der Gutachter nicht bezahlt.Deshalb in die Werkstatt und eine grobe Preisangabe holen.

  • Grundsätzlich hat @Blackred recht, nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Anderseits steht oben „mit 50km/h von hinten ausgefahren...“


    Denke mal, wenn es wirklich 50 km/h gewesen wären, würde der Wagen hinten anders aussehen. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.


    Beim EF-Autocenter bearbeit Herr Stanozcek“ die Unfallschäden, der Typ ist zwarvetwas „besserwisserisch“ aber ganz okay....


    Wichtig ist, den Schaden der gegnerischen Versicherung zu melden... und alles mit Fotos dokumentieren...

  • Sonst gibt's viele Briefe, aber kein Geld.

    Aus eigener Erfahrung: Meiner Mutter ist Anfang der 90er Jahre jemand an einer Ampel mit Rotlichtblitzer hinten drauf gefahren. Der Schuldige behauptete sie wäre zu früh stehen geblieben (also bei grün auf gelb) und es gab viele Briefe um die Zahlung zu verzögern,zu verhindern oder eine Teilschuld zuzuweisen. Erst als das Foto des Rotlichtblitzers (mit dem Unfall drauf!) :D vorgelegt werden konnte hat die gegnerische Versicherung zähneknirschend bezahlt. Eine solche "Arbeitsweise" dürfte in den heutigen Zeiten eher noch mehr zur Praxis geworden sein....

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic

    Einmal editiert, zuletzt von Blackred ()

  • und zum Anwalt gehen. Da kann die Werkstatt oft Adressen nennen. Sonst gibt's viele Briefe, aber kein Geld. Keinesfalls würde ich einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

    +1


    Da die Schuldfrage imho eindeutig ist, kannst du nichts verlieren. Darf auch gerne ein FA für Verkehrsrecht. Erstaunlich, was die rausholen können.

  • Ich habe Mattlock bereits eine PN mit den wichtigsten Schritten zur weiteren Vorgehensweise geschrieben.


    Ich gehe von 100 % Schuldeingeständnis des AUdi-Fahrers aus - bei dem hier gezeigten Schaden würde ICH einen Kostenvoranschlag meiner Wunschwerkstatt einholen und die gegnerische Versicherung entscheiden lassen ob sie einen Gutachter schicken wollen.


    Sollte sich die Versicherung dann in den Zick-Modus begeben kann man immer noch mitmachen.
    Wie gesagt so würde ICH bei DIESEM Schaden vorgehen.


    Sollte der Unfallverursacher seine Schuld zu 100 % zugeben helfen Mattlock der Anwalt und ein Gutachter nicht wirklich weiter.
    Ich bearbeite zwar nur um die 200 Kraftfahrzeug-Schäden im Jahr, dafür aber direkt an der Versicherungsquelle.


    Gutachter und Anwalt sind (aus meiner Erfahrung) der richtige Weg wenn der Unfallverursacher keine 100 % Schuld eingesteht.
    Bei 100 % verlängern Gutachter und Anwalt die Bearbeitungsdauer, weil die Versicherung den externen Gutachter überprüft und mit Anwälten besonders gerne kommuniziert.


    Wertminderung, Leihwagen oder Nutzungsausfall, Kommunikationspauschale kriegt der Geschädigte auch ohne Rechtsbeistand.


    Wie gesagt - für mich sind die 100 % Schuld das k.o.-Kriterium.


    PoWder

    Einmal editiert, zuletzt von PoWder ()

  • Der mir auffahrende ist bei der DEVK,
    bin da eben beim 2 Versuch auch durchgekommen.


    Habe alles durchgegeben,
    Das Smart Center wo ich ihn gekauft habe, ist Partner Werkstatt der DEVK.


    Daher hat die DEVK diese für mich informiert.
    Ich kann da also hin und die sollen sich das anschauen und den Schaden kalkulieren


    Schaden-NR hab ich.


    Die wollten auch meine Konto Daten haben weil mir irgendeine Pauschale zustände.


    Nutzausfall soll ich mich dann melden, bevor ich mir Leihwagen geben lasse.
    Kann dann wählen ob Leihwagen oder 35€ pro Tag.

  • Mit der DEVK hatte ich auch schon zu tun. Die wickeln Schäden sehr geschädigtenfreundlich ab.


    Die steht eine „Bearbeitungspauschale“ von 25 - 30€ zu. Wird anstandslos gezahlt.

  • Hay
    Ich habe in meinem Autofahrerleben zwei Auffahrunfälle an der Ampel. Diese war jedesmal Rot für mich und mein Wagen stand.
    Der erste mit ca. 50 km/h laut Gutachten.
    Meiner erster Wagen war ein Sciroco
    Schäden: Auto war so star verzogen das keine Tür mehr aufging, Reserverad hat man aus der Mulde nicht mehr bekommen ohne Gewalt - Schadenshöhe Wirtschaftlicer Totalschaden.
    Mein zweiter Wagen war ein Ford Scorpio - Laut Polizei Gutachten ein Auffaht Unfall mit ca. 100km/h
    Schäden: Heckklappe und Dach geknickt - Wirtschaftlicer Totalschaden.


    Die daraus gezogene Lehre immer die Polizei holen diese soll den Unfall Aufnehmen und als Unparteiische Partei alles zu Protokoll geben.
    Um dies später bei den Versicherung vorlegen zu können. Dann sind die Ausreden der Versicherung nicht mehr sehr groß.
    Denn als die Versicherung im ersten Fall immer wieder versucht hat die Zahlung rauszuzögern, habe ich mit Hilfe eines Anwaltes bei jedem neuen Versuch die Zahlung zu drücken oder anderes, wurde jedesmal einen neue Anzeige gegen die Versicherung gestellt.
    Versicherung wollte dann plötzlich eine Aussergerichtliche Einigung haben, dies wollte ich nicht. Strafe wegen Verzögerung 3000.-DM