Gefährliches Halbwissen

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  • Dashcams waren noch nie verboten! Leider glänzen die meisten, die bei diesem Thema mitreden wollen, oft durch gefährliches Halbwissen...


    In diesem Fall bist aber Du derjenige, der da glänzt. ;) Dass Dashcams noch nie verboten waren ist schlichtweg falsch. Die Dashcams waren nämlich anfangs sehr wohl verboten, und zwar mit der Begründung "unzulässige Überwachung des Straßenverkehrs". Es lag aber im Ermessen der Polizei, inwieweit sie bei einer Fahrzeugkontrolle ein Auge zugedrückt haben oder nicht. So kenne ich das auch von einer und einem Bekannten, beide ein Paar und Polizisten in Aschaffenburg. Inwieweit heutzutage ein Richter das aufgezeichnete Videomaterial als Beweismaterial zulässt ist reine Ermessenssache. Es kann zugelassen werden, muss aber nicht, alleine schon wegen der DSGVO, denn streng genommen müsstest Du jeden Fußgänger und jeden, der vor Dir herfährt und der Dir entgegenkommt, vorher um sein Einverständnis bitten, dass Du ihn (mit seinem Wagen) aufzeichnest oder zumindest im Vorfeld klarmachen, dass Du aufzeichnest.

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  • Deine Aussagen sind wie gesagt so nicht bzw. nur teilweise richtig, so zumindest meine Erfahrung aus der Praxis. Aber das Hin- und Hergeplänkel bringt weder Dir noch mir etwas. Also belassen wir besser eine Diskussion, die zu nichts führt.

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