Lenkung defekt

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  • ich habe heute auch eine schlechte nachricht bekommen.meine lenkung wurde anfang 2018 getauscht da sie den bekannten mangel hatte.jetzt ist das problem wieder aufgetaucht, also wieder der selbe defekt.aber leider unterlag ich einem irrtum wegen einer garantie verlängerung wo ich meinte das teil hätte wieder 2 jahre garantie.dem ist leider nicht so.die garantie greift nur bis zum garantie ende.das heist, meiner ist baujahr 6,2016 die garantie erlischt 062018.auch wenn ein teil in diesem zeitraum defekt wird gilt die garantie nur 2 jahre.fakt it, ich solle die 1300 euro kosten selber löhnen.haben die sie denn noch alle??ein bekannter defekt wird nich auf garantie oder kulanz ausgeführt??ich denke bild und rtl werden sich freuen. <X

  • Ist soweit alles richtig, aber wurde bei dir ein Kulanzantrag gestellt und abgelehnt oder hat die Werkstatt das einfach mal so behauptet, daß es keine Kulanz gibt? Wende dich doch vertrauensvoll an Maastricht und schildere deinen Fall.

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic

    Einmal editiert, zuletzt von Blackred ()

  • Versuch es in einer anderen Smart / Mercedes-Benz Niederlassung. Eventuell mal mit einem Anwalt sprechen. Es kann nämlich nicht sein, dass man auf eine Reparatur keinen Anspruch auf Gewährleistung hat (unabhängig von der Fahrzeuggarantie). An der Lenkung wird man in der Regel auch nichts modifizieren, sodass man dir eigentlich nicht den Peter zuschieben kann.


    Was ist genau an deiner Lenkung defekt?

  • ich habe mir eine zweite meinung eingeholt.ursprünglich war ich in //meinem// sc.angeblich wurde der kulanzantrag abgelehnt.ob er sich dabei grosse mühe gab bleibt dahin gestellt.
    ich war in mannheim bei der grossen niederlassung.dort wurde mir die sache erklärt was rechtens ist,es ist halt so.aber dort wurde mir auch erklärt dass ich chancen hätte wenn ich die servicenummer auf der fahrerseite anrufe und den beschwerdemanager ans telefon bekomme.ihm solle ich den sachverhalt schildern.heute war er leider nicht mehr zu erreichen.

  • wurde anfang 2018 getauscht da sie den bekannten mangel hatte.jetzt ist das problem wieder aufgetaucht,

    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 12 Monate, die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monate. Innerhalb dieser sechs Monate wird vermutet, dass der Defekt von Beginn an vorliegt: Gewährleistung greift, der Reparateur muss auf seine Kosten nachbessern.
    Zum jetzigen Zeitpunkt müsstest du beweisen, dass der Schaden innerhalb der sechs Monate entstanden ist, was wohl nicht möglich ist.


    Drohe mit dem AutoBild-Kummerkasten...

  • Man muss das mit der Beweislastumkehr nicht immer so engstirnig sehen vor allem nicht bei einer Reparatur für 1300€. Im Prinzip hast du Recht mit der Auslegung aber das der Schaden schon von Begin an vorhanden war kann der Kunde garnicht selbst prüfen da


    a) technischer Laie
    b) nicht zum Zeitpunkt der Reparatur in der Werkstatt anwesend


    Das dort wieder derselbe Fehlerhafte mist verbaut wurde sieht man ja an dem Lenkstockschalter wo zu viel Fett enthalten ist.

  • Man muss das mit der Beweislastumkehr nicht immer so engstirnig sehen vor allem nicht bei einer Reparatur für 1300€.

    Leider neigt ein Amtsrichter dazu, die Beweislastproblematik recht engstirnig auszulegen. ;)
    Dass ein Verbraucher ohne erheblichen Aufwand eines Gutachtens nicht nachweisen kann, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war, wird dabei hingenommen. Zudem ist die Lenkung ein Verschleißteil, ohne Sachverständigengutachten keine Chance.


    Was den Blinkerhebel angeht: Man hat sich beim Hersteller entschieden, das Problem auf diese Art zu "lösen". Betriebswirtschaftliche Überlegungen spielen eine größere Rolle als Kundenzufriedenheit.