Laden beim Arbeitgeber - Wie wird es bei euch gehandhabt?

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  • Hallo zusammen,


    ich bin aktuell dabei ein Konzept für das Laden privater eFahrzeuge in unserer Firma zu erstellen.
    Das Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber ist in Deutschland ja soweit steuerfrei bzw. es muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden.


    Wie wird es bei euch gehandhabt? Könnt ihr komplett kostenlos laden, gibt es eine monatliche Pauschalabgabe oder rechnet euer Arbeitgeber die "getankte" kWh mit euch ab?


    Ich würde mich über ein paar Infos freuen :)

    Smart 44 Perfect + Brabus Sportpaket 66KW twinamic ^^ - Vorher: Smart 42 - Passion 66KW twinamic & BMW 118d E87 FL
    Renault 19 Phase2 1.8 16V Cabrio 8)

  • Genau so ist es, Blackred! Ich arbeite auch für Behörden, da wurde früher schon schief geguckt wenn man nur sein Handy aufgeladen hat.
    Irgendwie ist dort die hochgelobte "Energiewende" auch in Bezug auf E-Autos noch nicht so angekommen, dass ein Anreiz besteht sich einen Stromer zuzulegen.
    Vom Fahrprofil her wärs bei mir perfekt, aber der Rest passt absolut NULL.

    Smart 453 prime 0,9l Twinamic, Smart 450 Benzin (modifiziert), Smart 452 (modifiziert) plus eine wechselnde Anzahl an Smart 450ern/452ern! :D

  • Mein Chef wollte mir mal erzählen, dass wenn ich mein privates Handy lade, es Stromdiebstahl sei...



    Ich habe ihm dann angeboten, dass sobald mein Diensthandy in der Bereitschaft leer ist, ich bei nächster Gelegenheit ins Büro fahre zum laden.
    Es kann halt sein, dass ich während der Bereitschaft 2-4h nicht erreichbar bin oder auch mal über Nacht...
    Weil zuhause laden darf ich ja dann sicherlich auch nicht...


    Er hat es dann eingesehen... Wichtigtuer im ÖD halt...


    Back to Topic :D:D:D

    • 450 Cabrio 45kw
    • 453 Coupe 90PS twinamic Panorama Dach
    • Abarth Punto Evo
    • 453 Brabus Cabrio
    • Mercedes CLA Shooting Brake
  • Handy, Fahrradakku etc. laden im Geschäft kostenlos und erlaubt. Ladesäulen auf Mitarbeiterparkplätzen (ausserhalb Werksgelände), wenn auch (noch) nicht an allen Werkteilen. Minutentarif glaub so 32 Cent rum. Mercedes Benz
    Ich frag mich übrigens immer wieder, wieso viele Leute davon ausgehen, kostenlos laden zu wollen bei ihrem Arbeitgeber - dürfen das Verbrenner auch?!

  • Mal sehen, wann für Parkplätze eine gewisse Anzahl an Stromsäulen gefordert ist, ähnlich wie bei Behindertenparkplätzen.
    Es müsste ja nicht mal kostenloses Laden sein, aber wenigstens die Möglichkeit zum Laden sollte da sein.
    Wenn man de E-Mobilität mit der Brechstange beim Bürger durchdrücken will, dann auch bei den Firmen!

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  • Allerdings ist die Forderung bezüglich der Firmen etwas weit hergeholt, denn dann müssten Arbeitgeber auch (kostenpflichtige) Verbrenner Zapfsäulen stellen. :D
    So einfach ist das Thema wohl nicht...
    Wie heißt es doch:"Ist doch nicht das Problem des Chefs, wie sie zur Arbeit kommen".

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic

  • ...ihr seid da sehr weit weg vom Thema! Nur mal am Rande, ein Arbeitgeber muss keinen Mitarbeiterparkplatz zur Verfügung stellen. Wie manN zu seiner Arbeitsstelle gelangt ist Sache des AN. Ob und zu welchen Bedingungen es ein AG doch macht ist ihm überlassen! Bitte nicht mit dem angestrebten Recht auf private Lademöglichkeit verwechseln!


    Der TE wollte auch nur wissen wie es bei anderen Arbeitgebern mit der Bereitstellung von Lademöglichkeiten gehandhabt wird. Da helfen solche Abschweifungen und Grundsatzdiskussionen nicht weiter.


    Wichtig ist die Info, dass es kein zu versteuernder geldwerter Vorteil ist, wenn der AG eine kostenlose Lademöglichkeit bietet. Ein Anspruch besteht deswegen ja noch lange nicht. MMn spricht auch nichts gegen einen fairen Preis für die Möglichkeit zum laden...


    Schön wäre es wenn hier, wie gewünscht, die z.Zt. vorherrschenden Konzepte genannt würden.


    Mein Arbeitgeber bietet derzeit nur die Lademöglichkeit für BEV-Dienstwagen an. Diese ist dann kostenlos. Private BEV können die Lademöglichkeiten nicht nutzen, auch nicht gegen Entgelt. Das Parken auf dem gesicherten Firmengelände ist hingegen kostenlos erlaubt, Voraussetzung ist die Registrierung des Kennzeichens im Personalbüro. Bis zu fünf Kennzeichen pro AN können hinterlegt werden.

  • Ich habe aktuell zwei 22KW Ladesäulen auf dem Firmenparkplatz installieren lassen. Diese sind nicht öffentlich geschaltet und können nur nach Freischaltung der Mitarbeiterzugangskarte genutzt werden. Für Dienstwagenfahrer mit BEV wird das Laden natürlich kostenlos angeboten.


    Jetzt kommen eben die ersten Anfragen von Mitarbeitern (und dem Betriebsrat ...), ob man den nun auch seinen privates BEV kostenlos laden könnte.
    Über das Laden von Handys und Fahrradakkus redet keiner mehr. Die Sachen stehen kostenlos zur Verfügung und werden auch angenommen. (und gelten auch nicht als Geldwerten Vorteil). Die Kosten hierfür fallen bei uns, Unternehmen mit 500 Mitarbeitern, nicht wirklich ins Gewicht.


    Aber bei BEVs bin ich etwa hin- und her gerissen. Klar ist es nett das private BEV kostenlos laden zu können, aber hier reden wir ja auch von ein paar Kosten mehr als nur ein paar Cent für das Laden eines Fahrradakkus.
    Ich tendiere daher aktuell zu 0.35 Cent Brutto pro privat getankter kWh und einer Blockadegebühr von 0.50 EUR welche aller 30min nach dem Ende des Ladevorgangs berechnet wird. So wird der Mitarbeiter etwas dazu angehalten die Ladesäule nach dem Vollladen wieder frei zu räumen.

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