Anrecht auf Reklamation?

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  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe folgendes Problem mit meinem Smart.


    Mitte letzten Jahres habe ich eine Veränderung bei meinem Auto gemerkt, es traten erstmals kleine Vibrationen beim schalten (Doppelkupplungsgetriebe 90 PS) bei einer Geschwindigkeit von 40 -50 km/h auf. Anfangs habe ich diesen keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, weil es auch Tage gab an denen diese nicht aufgetreten sind.
    An einem Tag jedoch waren diese Vibrationen wieder da und diesmal waren diese so stark, dass das komplette Auto durchgeschüttelt wurde.
    Daraufhin habe ich einen Werksatttermin bei meinem SC in Düsseldorf vereinbart. Dorthin musste ich auch wegen der ersten Inspektion und habe gleichzeitig auf das Problem mit den Vibrationen hingewiesen. Bei der "Vorführ-Fahrt" waren die Vibrationen für mich spürbar, für den Werkstattmitarbeiter aber "normal bei Doppelkupplungsgetriebe". Diese Aussage hat mich dazu verleitet ein anderes SC aufzusuchen, dort wurde mein Problem auch zu Herzen genommen. Der Mechaniker hat die Vibrationen, die mittlerweile immer öfter uns stärker auftraten, sofort gemerkt.


    Mein Smart wurde Repartiert, hatte extremen Ölverlust weswegen Öl ins Getriebe gelaufen ist welches diese Vibrationen verursacht hat. was genau ausgetauscht wurde weiß ich nicht mehr.
    Jedenfalls lief der kleine wieder so wie früher, bis ich dieses Jahr mit dem kleinen nach Süd Frankreich gefahren bin.


    Kurz vorm Ziel - auf der Autobahn - habe ich gemerkt, dass de Vibrationen wieder auftauchen - diesmal auch bei einer Geschwindigkeit zwischen 100 und 120 km/h.
    Da wir das Auto die paar Tage nicht gebraucht haben, stand das Auto eine Woche in der Garage.
    Als wir am Tag der Abreise aus der Parklücke gefahren sind, sahen wir einen Ölteppich, daraufhin habe ich unters auto geguckt und gesehen, dass es wieder komplett feucht ist. Für mich war klar, das selbe Problem ist wieder aufgetaucht.
    Auf der Fahrt nach Hause merkte man wieder Vibrationen, diesmal bei 40 - 50, 70 - 80, und 100 - 120 km/h.
    Nach meiner Ankunft zu Hause habe ich sofort wieder einen Werkstatttermin vereinbart, das Auto war drei Wochen weg.
    Der Mechaniker teilte uns mit, dass eine Leitung wieder undicht war, diese Ausgetauscht wurde und es jetzt wieder laufen sollte.


    Der Wagen lief genau zwei Monate ohne Probleme, ehe wieder die selben Probleme auftauchten.


    Natürlich war der Wagen wieder in der Werkstatt, wieder drei Wochen wurde angeblich dran rumgebastelt.


    Als ich den Wagen endlich wieder abholen durfte war die Ernüchterung nach einem tag wieder groß.
    Der Wagen vibriert und rüttelt so stark wie niemals zuvor.


    Nun das Problem, Ich habe den Wagen - mit Kaufoption - im SC Düsseldorf geleast. Mein Ziel war es den Wagen nach den drei Jahren abzukaufen.
    Das Auto habe ich, da ich im SC Düsseldorf mit den Worten "Vibrationen sind beim Doppekupplungsgetriebe normal" vertröstet worden bin. Bei einen lizenzierten Smarthändler in einer anderen Stadt reparieren lassen.
    Da dieses SC mit dem Problem nicht fertig wurde habe ich mich dazu entschlossen wieder ins SC nach Düsseldorf zu fahren, schliesslich "gehört" der Smart dem SC Düsseldorf, da dort der Vertrag abgeschlossen wurde, damit diese sich dem Problem widmen können bevor der wagen Reklamiert wird.


    Nun habe ich mich von Freunden/ Bekannten so irritieren lassen, weil jeder was anderes sagt, ich mir aber eigentlich Sicher bin, dass es ein Reklamtion Fall ist.
    Das Problem tritt nun zum vieren mal auf, der Wagen wurde zwei mal Repariert, befindet sich aktuell das dritte mal in der Werkstatt.


    Eigentlich darf man doch nur zwei mal ausbessern, es sei denn der Käufer willigt ausdrücklich drauf ein.


    Wie seht Ihr die Sache, bin verzweifelt und weiss nicht wie ich weiter vorgehen soll ;(


    Liebe Grüße
    Massimo

  • Du meinst Gewährleistungsfall, nicht Reklamationsfall.


    Gewährleistungszeitraum bei Neukauf beträgt 2 Jahr ab Übergabe.
    Jetzt kommt der Pferdefuß, nur in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer die Mängelfreiheit nachweisen oder auf eigene Kosten den Mangel beheben.
    Von Monat 7-24 muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel (auch verdeckt) bei Übergabe schon bestand, damit der Verkäufer die Kosten übernehmen muss.


    Keine Ahnung im welchem Zeitraum dein Problem zum ersten mal auftrat.

    42 453, EQ, EZ 11/2022

    42 453, 90PS, EZ 01/2018

    42 451, MHD, EZ 03/2012

  • Vibrationen sind beim DSG überhaupt nicht normal! Wenn der Simmering breit ist muss auch die Kupplung mit gemacht werden!
    Diese Laberbacken im SC, mich schüttelt es mal wieder! :cursing:
    Wende dich direkt an smart. Am besten über einen Anwalt...

    Smart 453 prime 0,9l Twinamic, Smart 450 Benzin (modifiziert), Smart 452 (modifiziert) plus eine wechselnde Anzahl an Smart 450ern/452ern! :D

  • ...eine Rechtsberatung darf in einem Forum nicht erfolgen! Ich kann Dir nur zu einem Rechtsbeistand raten. Dieser prüft den Fall anhand Deier Angaben und der entsprechenden Unterlagen, um mit Dir dann die weitere Vorgehensweise bzw. die Möglichkeiten zu erörtern.


    Alles andere ist Kaffeesatzleserei und hilft Dir nicht weiter! Hier wirst du keine wirkliche Hilfe erhalten können. Auch würde ich Dir davon abraten sich bei der Argumentation auf ein Forum zu berufen. Lass im Zweifel ein Gutachten erstellen und suche Dir professionelle Hilfe :!:


    Deinen Frust verstehe ich, aber das bringt Dich auch nicht weiter!

  • Ist ja keine Rechtsberatung! Eher ein: "Was würdet ihr machen..."
    Aber wie bereits geschrieben, Anwalt.

    Smart 453 prime 0,9l Twinamic, Smart 450 Benzin (modifiziert), Smart 452 (modifiziert) plus eine wechselnde Anzahl an Smart 450ern/452ern! :D

  • Das Ding würde ich sowieso nie und nimmer übernehmen wollen, daher scheint mir die genannte Lösung von Blackred die naheliegenste. Sofern du Rechtsschutz hast, kannst du auch erstmal abklopfen was der Anwalt meint.
    Hast du denn schon irgendwas zahlen müssen?
    Seit wann hast du den Wagen?
    ..und auf jeden Fall Garantie verlängern für das letze Jahr wenn Smart mauert.

  • Der Wagen hat Erstzulassung 12/18, das heißt noch einen Monat Garantie, zahlen musste ich deswegen noch nichts und um die Garantieverlängerung komme ich nicht rum.
    Den Wagen nach dem Leasing übernehmen hat sich für mich leider auch erledigt.
    leider habe ich keinen Rechtsschutz



    Für mich ist das hier auch keine Rechtsberatung, die nehme ich mir im Notfall.
    Ich wollte einfach nur mal nach eurer Meinung fragen, und vergleichen ob ich an alle möglichen Optionen gedacht habe

  • schliesslich "gehört" der Smart dem SC Düsseldorf, da dort der Vertrag abgeschlossen wurde, damit diese sich dem Problem widmen können bevor der wagen Reklamiert wird.

    Steht das SC Düsseldorf als Eigentümer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2?


    Natürlich leiten sich aus dem Vetragsverhältnis zwischen dir und der anderen Partei Ansprüche ab, aber:
    Beide Werkstätten zeigen sich mit dem Problem überfordert bzw. befinden sich in einer Abwehrhaltung.
    Du könntest diese natürlich mit Zeit & Geld überwinden.


    Ich persönlich würde mich damit beschäftigen, falls der Smart mein Eigentum wäre.
    Wäre ich wie du nur der Besitzer, würde ich es so wie @Blackred sehen: Sei froh, dass der Smart geleast ist; sehe zu, dass du aus dem Vertrag rauskommst.