KBA-Rückrufe: Erfahrungen und Diskussion

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  • Das KBA schreibt dazu:


    "Liegt eine ernste Gefährdung vor, ist der Rückruf meist das wirkungsvollste Mittel. Der Hersteller hat deshalb kaum eine andere Wahl, als einen Rückruf durchzuführen. Damit ernste Gefahren vollständig beseitigt werden, sollen Fahrzeughersteller für solche Rückrufe die Halteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des KBA verwenden.
    In weniger schweren Fällen ist der Hersteller nicht gezwungen, die Halteranschriften des KBA zu nutzen. Damit möglichst viele Fahrzeughalter dem Rückruf folgen können, nutzen viele Fahrzeughersteller freiwillig die Daten des KBA."


    Nach diesem Wortlaut liegt es im Ermessen des Herstellers, ob ein Rückruf über das KBA durchgeführt wird.

  • Ja, klar. Dafür muss der Hersteller dann ja auch die Verantwortung übernehmen. Das ist ähnlich gelagert wie die Produkthaftpflicht des Herstellers, egal von welchem Produkt. Da kann ich auch ein Lied von singen. Nur kann es da passieren, dass sich bei entsprechender Gefahr für Leib und Leben das staatliche Amt für Arbeitsschutz einschaltet und festlegt, wie zu verfahren ist. Und das wird nicht so lässig gehandhabt wie zwischen Automobilhersteller und Kraftfahrtbundesamt.