Der Rat hier im Thread, einen Sachverständigen des eigenen Vertrauens zu rufen, ist absolut korrekt – ich möchte das nochmal unterstreichen und ein paar Details ergänzen.
Als Unfallgeschädigter hast du in Deutschland das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt ausnahmslos die gegnerische Haftpflichtversicherung – du bezahlst da erstmal gar nichts aus eigener Tasche.
Beim Querlenker-Schaden ist besonders wichtig: Fahrwerksschäden nach Unfällen sind oft umfangreicher als auf den ersten Blick erkennbar. Ein erfahrener Gutachter wird nicht nur die sichtbaren Schäden dokumentieren, sondern auch verborgene Folgeschäden an Achsgeometrie, Lenkung und angrenzenden Bauteilen prüfen. Genau das ist der Unterschied zu einem Schnellgutachten der Versicherung, die naturgemäß ein Interesse an möglichst niedrigen Schadenshöhen hat.
Was ich in solchen Fällen empfehle: Eigenen Gutachter beauftragen, noch bevor die Versicherung irgendjemanden schickt. Das Gutachten ist dann die Verhandlungsgrundlage für die gesamte Schadensregulierung. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert – der Restwert wird oft zu hoch angesetzt, auch da lohnt sich ein kritischer Blick.
Bei unverschuldetem Unfall gilt außerdem: Auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die Ausfallzeit können geltend gemacht werden.
Und falls die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt oder mit Gegengutachten kommt – das muss man nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel Anwalt einschalten, der Anwalt kostet bei eindeutiger Haftungslage ebenfalls nichts.