Ein guter Folierer weisst den Kunden auf die Rechtslage hin. Desweiteren bringt er keine zugelassene Folie auf Flächen an, auf welche die nichts zu suchen haben.
Falls der Kunde aber unbedingt einen Auftrag dazu erteilen möchte + er ja nun weiss was zulässig ist oder nicht, führt der Folierer diesen Kundenwunsch tadellos aus und foliert. Dies natürlich mit der vorherigen Info das er dies nur mit einer nicht zugelassenen Folie machen kann, wird.
Was ist daran sonderbar?? Nichts!
Wenn ich mir eine Folie auf mein Helmvisier anbringen lassen will, was ich nicht so auf öffentlicher Strasse fahren darf, ist es meine Entscheidung. Ein Folierer kann diese Arbeit auch ausführen. Selbstverständlich nutzt er auch dafür keine zugelassene Folie.
PS.: Zum SMART: Der verfügt über keine B-Säule in der Tür! .... und natürlich liegen die kleinen Seitenscheiben im Bereich, durch den der Fahrer seinen Blick hier und da werfen muss.
Darüber muss man nicht diskutieren. Bei dieser Thematik geht es nicht um "meinen, glauben, oder ob der eine oder andere nicht wo auch immer durchschauen könnte".
Zu den einzelnen SMARTs: Vermutlich über § 19. Bischen geschummelt wird überall mal und wenn man an "der Quelle sitzt", vielleicht auch mal.
Früher wurden die Fahrzeugbriefe quer durch Deutschland versendet um einfach mal so einen Eintrag für einen Windabweiser am Lotus Super Seven zu erhalten, der keine Frontscheibe mehr hatte und der Fahrer wollte ja keine Helmpflicht in den Papieren haben.