Auf der kleinsten Hütte ist Platz

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Kommentare 4

  • Stimmt Ihr habt recht! Ich habe heute nochmal mit meinem Smart Händler gesprochen und der hat mir heute was anderes gesagt als beim letzten Gespräch. Es gibt keine Dachlastfreigabe für den 453. Beim letzten Gespräch hat er sich auf den Twingo berufen der Baugleich wäre und eine Dachlastfreigabe hat. Er hat gesagt das nichts passieren würde, aber irgendwas schriftlich bekomme ich nicht.


    Fazit: Es wird für den Smart keine Trägerfreigabe geben.

  • Der 453 hat keine Freigabe, sprich Dachlast 0 kg.
    Sowas steht nicht in den Papieren. Demnach kann ein Polizeibeamter nicht erkennen, ob ein Dachträger (mit Box etc.) ok ist.


    Aber sollte es mal zu einem Unfall kommen, einem Versicherungs-Leistungsfall, fällt dies eventuell unter Gefährdung der Verkehrssicherheit. Auch unterliegt das Thema Dachlast der Ladungssicherungspflicht.


    Sollte somit einer etwas auf dem Dach transportieren, muss er sich darüber im klaren sein, das ggf. seine Haftpflichtversicherung ihn in Regress nehmen kann.

  • Servus, du hast eine Dachlastfreigabe beim 453 von 50kg laut Aussage vom Smart Händler. Ich habe mich extra erkundigt. Aber Du hast natürlich recht mit der Aussage nicht übertreiben. Bei mir dient es auch nur zur reinen Show und Werbung fahren. Der Träger hat 3,5 Kg + Box 18 Kg sind wir gerundet eh schon bei der Hälfte der Dachlast! Ich würde es auch nicht bei einem Kunden Montieren, das dient wirklich rein zur Show und Werbung.


    Trotzdem Vielen Dank für den Hinweis!!!

  • Nur zur Info. Der 44 hat keine Zulassung für eine Dachlast (nach meinem Wissenstand). Deshalb gesunden Menschenverstand walten lassen und nicht überladen. Ich habe für meinen 44 auch einen Dachständer aber verwende ihn nur als Skiträger im Winter.