Da anfangs im Fahrzeugschein ja 111g stand und es nicht mein Fehler war??
Was im Fahrzeugschein steht, dafür ist die Zulassungstelle verantwortlich. Und deren Computersysteme laufen zum Teil noch mit XP und die Datenaktualisierung aller Fahrzeuge dauert auch eine weile, daher kann dies dazu führen, dass eine Korrektur im nachhinein erfolgt.
Wenn im Verkaufsprospekt/Vertrag dieser Wert angegeben ist, dann ist dies ein zugesicherter Vertragsbestandteil und Nachbesserungswürdig.
Aber dies ist ein juristisches Ding.