Ich nutze einen ca. sechs Jahre alten No Name Bluetooth - Dongle, der aber laut ELM327-Identifier den richtigen PIC besitzt und alle erforderlichen Protokolle kann. Meldet sich mit HHOBD und sieht genau so aus, wie auf dem Bild (was natürlich nichts heißt...). Bisher konnte ich alles problemlos damit erledigen, denn unser Auto ist ja letztlich ein Twingo for Two. Es gibt hier auch einen ELM-Thread im Forum. In ddt4all gibt es nur sehr wenige spezielle Einstellungen mit einer Konfiguration "Daimler". Ansonsten läuft alles als Twingo III.
Beiträge von wodapol
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Hallo Matthias. Ich habe in diesem Bereich persönlich noch nicht gearbeitet, weil beide Smart ab Werk das Media mit DAB+ haben. Du kannst aber selbst mal bei Dir mit ddt4all auslesen, welche Hardware mit welchen Parametern vorhanden ist. Ich persönlich nutze ddt4all 5.5.0 in der All-Cars-Edition mit Database 20190709. Ich finde die Einstellungen für alle Radios unter "X07 - 'Twingo III" / "Audio". Damit das etwas anschaulicher wird, habe ich eben mal den Brabus ausgelesen und hänge den Screenshot an. Wegen der nicht so tollen Lesbarkeit der grünen Schrift für die erkannten ECUs: Das Smart Media System bei mir ist ein "Radio 2012 DAB v4.0".
Gruß
Wolfgang
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Grundsätzlich ja. Eine Freischaltung setzt allerdings immer voraus, dass tatsächlich die Hardware komplett vorhanden ist, die Du freischalten möchtest. Es gibt z. B. auch genügend Smart, bei denen die DAB-Antenne nicht verbaut ist (nur ein Ausgang am Antennenmodul). Für die Nachrüstung der Originalantenne im Kotflügel ist ein ordentlicher Aufwand nötig. Der Antennen-Thread mit ein paar Fotos ist HIER.
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Es könnten sich ja auch ein paar Leute aus den LED-Threads beteiligen ...
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Ist der gleiche Text, wie bei mir. Und der gleiche Sachbearbeiter. Da müssten wir noch ordentlich nachschieben.
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TÜV ist auch erledigt. Ich denke aber, die haben ein dickes Fell. Wenn der zahlende Kunde nicht meckert, ist die Welt in Ordnung. -
So, ich habe meinen Teil getan und den Philips-Support kontaktiert. Wer es auch noch machen möchte ... HIER ist der Link. (Ich hoffe, dass ich den hier einfach so verbreiten darf ...)
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Na ja, legal, illegal, sch...egal, ich fahre sie weiter. Irgendwann klappt es mit der ABG ... ich schreibe morgen mal Philips an. Und wenn das noch ein paar (Hundert) andere machen, hilft es vielleicht.
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Nur mal so vom altersbedingt ausgemustert Beamten: Recht kennt keine Tipp- oder sonstige Fehler. Es gilt, was die Behörden raushauen. Hat sich ein wesentlicher Tippfehler eingeschlichen, so ist eine Betriebserlaubnis oder eine Bauartgenehmigung auf dem normalen Wege über das KBA zurückzuziehen, zu berichtigen (hier muss die Prüfstelle mit ins Boot) und einzureichen. Sowas dauert ...
Es gibt keinen Scheinwerfer E9 11294, aber für die 11394 gibt es keine ABG.

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So, das sieht erstmal schlecht aus, denn der Tippfehler hat System ...

ABE des Fahrzeugs, Typ und Bauzeitraum stimmen, aber die Scheinwerfernummer ist nicht korrekt.