Da er eine EG-BE hat, ist der Halter / Fahrer auch nicht verpflichtet ein Dokument darüber mit sich zu führen oder vorzeigen zu müssen. Weder bei einer Kontrolle, noch bei der HU.
(Trotzdem steht natürlich der Halter in der Beweispflicht, falls Zweifel herrschen! Ein HU-Prüfer steht nicht in der Pflicht sich um einen Nachweis kümmern zu müssen.)
Wenn du den Schalldämpfer noch nicht verbaut hast, kannst du ja ein Foto von dem Bereich machen auf welchen die Kennzeichnung zu sehen ist + noch ein, zwei, damit ein Dritter nachvollziehen kann das sich diese Kennzeichnung auch auf diesem Produkt augenscheinlich befindet. Falls(?) nun die Kennzeichnung im montierten Zustand nicht von einem Beamten sichtbar sein sollte, könntest du ihm die Fotos auf deinem Smartphone zeigen. DIES ist nun rechtlich alles irrelevant; siehe ersten Satz. ABER Schaden kann es in dem Fall auch nicht. Es könnte helfen wenn ein Beamter auf Teufel komm raus seine Zweifel hat und unbedingt die Nummer suchen will u. vielleicht nicht sehen kann. (Ich kenne den Dämpfer nicht.)
Ich bin vor ein paar Monaten mit dem Motorrad in eine Kontrolle geraten. Standgeräuschmessung ... alles ok. Der Beamte wollte aber unbedingt die Kennzeichnung sehen. Coronabedingt hatte er mich auf Abstand gehalten. Ich wusste nicht mehr wo die Nummer eingelasert ist. Somit konnte ich es ihm auf Anfrage auch nicht sagen. Er suchte; lange. Kam aus der Hocke wieder hoch "Da ist keine!!" Ich: "Selbstverständlich hat der AC SCHNITZER die Nummer!" Na ja, beim dritten schauen hat er sie dann endlich gesehen. Das dieser SCHNITZER eine EURO 3 Nummer hat und somit nicht zu meinem EURO 4 Motorrad passt, ist ein anderes Thema. In der Praxis (Kontrolle + HU) checkt niemand eine EG-BE Kennzeichnung über das KBA. Solange das Teil innerhalb der Toleranzwerte ist + augenscheinlich zum Fahrzeug passt.