Beiträge von andre280e

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    Die Aussage stimmt zwar, aber anders als du meinst. Der 100.000 € Tesla bekommt nix, weil über 60.000 € Netto-Listenpreis.

    Also ich bekomme das Basic Modell S auf 103.770 116.820 und würde trotzdem Förderung bekommen, nur mal so... :P Ich sag ja Pakettrixerei ;)


    Klaus - ich bezog mich auf "Übersteigt der Fahrzeugpreis 60.000 Euro bekommt man keine Förderung. Also geht der 100.000 Euro-Tesla-Käufer leer aus."
    Solche Aussagen sollte man korrekt ausführen. "Übersteigt der Fahrzeuggrundpreis 60.000 Euro Netto, bekommt man keine Förderung. Also geht der 100.000 Euro-Tesla-Käufer leer aus. Das wäre korrekt gewesen. So entstehen nämlich oft so komische Forumsenten. ABer das mit dem Twizzy wusste ich auch nicht. Und dann gibt es Leute die dasDing freiwillig fahren?

    Klaus, Deine Aussage ist falsch! Ausserdem muss das Fahrzueg auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein!


    Was bedeutet „BAFA-Listenpreis“?


    Der BAFA Listenpreis ist der Netto-Listenpreis des Basismodells zum 31. Dezember 2015. Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells (zum Zeitpunkt der Markteinführung) des Euroraums.
    Etwaige Sonderausstattung und Extras sowie die Mehrwertsteuer werden nicht berücksichtigt.




    Alles hier nachzulesen.http://www.bafa.de/DE/Energie/…ektromobilitaet_node.html


    emob_bafa_flyer(1).pdf
    emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf

    Jo, ausschlaggebend für die Förderung ist ja ein Netto-Grundpreis von max 60.000 Euro. Deshalb trixt Tesla ja auch mit den "Ausstattungspaketen"

    Noch was, ich habe mal bei der BAFA wegen etwas anderem nachgefragt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    .....ich möchte gerne jetzt den Antrag für mein Fahrzeug stellen. Es kann aber sein, das sich nach Antragstellung,..., die Ausstattung noch etwas ändert. Hat das dann Auswirkungen
    auf meinen Antrag? Fahrzeugtyp bleibt der gleiche.....


    Antwort der BAFA:
    Sehr geehrter Herr ...,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Bei Antragstellung ist nach Nr 5.1 der Förderrichtlinie ein Kauf- bzw. Leasingvertrag einzureichen. Nach Prüfung des Antrags und Zugang des Zuwendungsbescheides muss spätestens nach neun Monaten das Fahrzeug zugelassen sein und der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Hierbei werden eine Rechnung sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II abgefragt. Eventuelle Änderungen der Sonderausstattung sind in der Rechnung zu vermerken.
    Mit freundlichen Grüßen.....


    Damit wäre das auch geklärt :D