Klaus, Deine Aussage ist falsch! Ausserdem muss das Fahrzueg auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein!
Was bedeutet „BAFA-Listenpreis“?
Der BAFA Listenpreis ist der Netto-Listenpreis des Basismodells zum 31. Dezember 2015. Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells (zum Zeitpunkt der Markteinführung) des Euroraums.
Etwaige Sonderausstattung und Extras sowie die Mehrwertsteuer werden nicht berücksichtigt.
Alles hier nachzulesen.http://www.bafa.de/DE/Energie/…ektromobilitaet_node.html
emob_bafa_flyer(1).pdf
emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf