Das war nicht meine Frage. Oder hab ich irgendwas negatives über den Lada geschrieben? ![]()
Beiträge von grundi
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Moin Heinz, herzlich willkommen hier im Forum!

Bei Herrn Böhme war ich vor über 10 Jahren mit meinem 450. Fährt er immer noch Lada Niva?
Er hatte auch damals eine super Arbeit gemacht. Der 450 hatte keine Begrenzung und ich brauchte keine Einzelabnahme. Naja, wahrscheinlich haben sich die Gesetze seit damals geändert.
Ich wünsche dir weiterhin viel Spaß mit deinem Renner!
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Auf was reagieren denn die Parksensoren überhaupt? Piepen die auch, wenn man die abklebt? Dann müssten die doch aber auch bei zu viel Schmutz oder bei Schnee anschlagen.
Zum Glück hab ich lediglich die Kamera.
Mich interessiert vielmehr der Auspuff. Auf der HP steht, dass die AHK nicht für Sportauspuff mit Mittelendrohr geeignet ist. Beim Lorinser-Auspuff sind die Endrohre jedoch etwas auseinander. Es stellt sich mir auch die Frage, ob der Topf nicht vielleicht zu groß ist, um mit der AHK zu kollidieren. -
Das Prinzip der AHK ist seit dem 450 gleich. Deshalb hatte ich auch nicht so ganz verstanden, warum Michael so lange brauchte, um für das Teil für den 453 die Zulassung vom TÜV zu bekommen. Mag ja evtl. auch am TÜV gelegen haben, denn fertig hatte er sie schon lange.
Mich persönlich stört die AHK so wie sie ist überhaupt nicht. Wahrscheinlich, weil ich es seit 15 Jahren nicht anders kenne und dies meist als Hingucker bestaunt wird.

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Also bist du auch schon ein alter Smarthase.

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Timo, ich hatte dich jetzt so verstanden, dass das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger maßgebend ist und nicht das tatsächliche Gewicht.
Demnach ist doch aber der Zonk in Tor 1 und 3!? -
Ich hatte schon die Befürchtung, dass Murmel und ich diesmal allein dasitzen werden.

Ich glaube, Murmel sagte, dass Katarina und Chrischan auch dabei sind.
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Da haben wir es mal wieder. Erst lesen, dann fragen!

Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers.
Quelle: Wikipedia -
Das ist ja doof. Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, dann darf z. B. der Caretta 1500 (Leergewicht 460 kg, zul. Gesamtgewicht 750 kg) also gar nicht vom Smart (zul. Anhängelast 550 kg), auch nicht leer, gezogen werden?

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Zählt bei der zulässigen Anhängelast das Leergewicht, das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger?