Zulassung auf behinderte Person (jedoch ohne Führerschein)

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  • Hallo Forum,
    Bin neu hier und gleich eine schwierige Frage ?(


    Der Smart Verkäufer hatte diesen Fall noch nicht und muss sich erst schlau machen. Er sagt, das kann dauern...


    Wir würden gerne den SmartForTwo Electric Drive zeitnahe bestellen.


    Wir haben hier im Forum erfahren, dass es bei Kauf eines Smart einen sog. Behinderten Rabatt gibt (18%?). Mercedes gewährt z.B. 15%.


    Bedingung lt. Mercedes. Kaufvertrag muss auf die Person mit B-Ausweis ausgestellt werden und Zulassung ebenfalls. Kein Problem, jedoch hat die Person aus der Familie mit Behinderung keinen Führerschein. Wie sieht es dann mit der Versicherung aus? Vater und Mutter der behinderten Person würden das Fahrzeug fahren. Also werden die Versicherungsjahre der Eltern herangezogen?
    Kennt sich hier jemand aus, oder Einzelfall?


    Vielen Dank Im Voraus für Ratschläge.

  • Bedingung lt. Mercedes. Kaufvertrag muss auf die Person mit B-Ausweis ausgestellt werden und Zulassung ebenfalls. Kein Problem, jedoch hat die Person aus der Familie mit Behinderung keinen Führerschein.

    Ein fehlender Führerschein ist kein Hindernisgrund, einen Kaufvertrag abzuschließen und durch Übereignung des Fahrzeugs Eigentum begründen zu wollen.
    Halter des Fahrzeugs muss auch nicht zwingend der Eigentümer sein. Einzig an die Geschäftsfähigkeit des Käufers und späteren Eigentümers sollte gedacht werden.


    Somit könnte das Fahrzeug auf die Namen von Vater und Mutter als Halter versichert werden.


    Eine andere Möglichkeit wäre, nach Kauf & Zulassung auf den Namen der behinderten Person das Fahrzeug an Vater und Mutter umschreiben zu lassen ->
    Ein Eintrag im Brief mehr.

  • Eine andere Möglichkeit wäre, nach Kauf & Zulassung das Fahrzeug an Vater und Mutter zu übereignen -> Umschreibung, ein Eintrag im Brief mehr.

    Wäre ein Option, man muss nur einige Dinge bedenken.
    Es gibt eine Vorgabe seitens Daimler, wie lange das Fahrzeug beim Käufer verbleiben muss/soll.
    Dann kommt es auf die abgeschlossenen Versicherung an. Wenn mit "Neu­wert­ent­schä­di­gung" in der Vollkasko hat, dann würde man die wahrscheinlich bei einem Halterwechsel verlieren. Hierzu weiß @PoWder sicherlich auch etwas zu sagen.

    Viele Grüße
    Dirk
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    Ex - smart 453 fortwo Coupé ED 60 kw

  • ...und PoWder macht es ganz einfach:


    Innocent hat das Thema Eigentümer sauber dargelegt.


    Für die Autoversicherung stellt ein "abweichender Halter" (so der Fachbegriff) ebenfalls kein Problem dar.
    Es gibt Gesellschaften die dafür einen Mehrpreis nehmen (10 % - 20 % ist branchenüblich).
    Gehe mal zu einem Allianz-Vertreter Deines Vertrauens, da gibt es im aktuellen Neutarif KEINEN Aufschlag für "abweichenden Halter".


    PoWder


    PS: Das Thema Neuwertentschädigung bei Halterwechsel ist bei der Allianz auch nicht vorhanden. Es geht bis zu 36 Monate ab Erstzulassung - egal wer diese hatte. Das ist in der Branche ähnlich aber nicht identisch. Nachlesen bitte!

    Einmal editiert, zuletzt von PoWder () aus folgendem Grund: Thema Steuern entfernt - der ED ist sowieso 10 Jahre frei - auch ohne GdB-Ausweis

  • Danke für die schnellen und guten Tips! Jetzt warte ich nur noch auf die Höhe des möglichen Rabatts beim Smart Kauf (Behinderten Rabatt).Bin echt gespannt ob Smart dies gewährt und ob es wirklich 18% sind... Ein Forum-Mitglied hier schrieb ja von 18%. Bei Mercedes gibt es ja „15%“..

  • Frage auf jeden Fall einen "Vollblut"-Verkäufer bei Smart und keinen Daimler-Verkäufer, der auch Smart macht...

  • **mitderHandandieStirnklatsch**


    Stimmt, ich nehme meinen Hinweis auf die Kfz-Steuer zurück. Der passt, aber nicht zum ED.


    PoWder