Unglaubliche Aussagen von Smart-Mitarbeitern

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    • Übrigens hat mein Verkäufer bei Abholung des Wagens gemeint, die BAFA würde evtl. kommendes Jahr den Umweltbonus halbieren......


    Ist jetzt nicht neu, aber genau das hat mir "mein" Verkäufer heute auch -ohne aktive Nachfrage- als Teufel an die Wand gemalt, als es um den richtigen Zeitpunkt für den Förderantrag ging.
    Entweder gibt es MB-übergreifend eine interne Zeitungsente oder es ist vielleicht doch was dran?

  • Antwort von der BAFA, nicht unbedingt eine gute Antwort auf meine Frage ob eine Änderung möglich bzw. rechtens wäre


    Sehr geehrter Herr ...,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Förderrichtlinie tritt am 30. Juni 2019 außer Kraft. Sie gilt für alle Anträge, die in diesem Zeitpunkt bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
    Der Umweltbonus beträgt für:

    • ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug 4.000 Euro
    • und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 3.000 Euro.

    Der Umweltbonus wird dabei zur Hälfte durch die Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss gewährt. Eine Änderung der Richtlinie ist dem BAFA nicht bekannt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag