Defekter Turbolader: Keine Gasannahme mehr, Leistung weg

Falls Du Interesse am neuen elektrischen smart #1 hast... - Besuche unser neues Forum! smart #1 Forum (Hinweis kann durch Klick auf das x geschlossen werden!)
  • Soo....heute mal in der Werkstatt angerufen.
    Fakt ist...es gibt wieder nen neuen Turbolader!
    Fehler aber nicht der gleiche......logisch!
    Der Erste Fehler war was mit Wastegatesteuerung ( Korrossion Steckverbindung)
    Und diesesmal ist es was mit der Wastegateklappe.


    Für mich jetzt nicht ganz unrelevant ist die Tatsache ob das im Zweifelsfall als gleicher Schaden gilt.
    Das Wastegateventil/die Steuerung des gleichen ist ja fix mit dem Turbolader verbunden....der wurde ja jetzt das 2. mal getauscht....wenn da jetzt wieder was kommt...und wieder ein neuer Turbo eingebaut werden muss.....zählt das dann als 3. mal der selbe Fehler/Schaden?


    Bauartbedingt lassen sich laut Smart(Vorschrift/Werkstattanweisung) ja keine Einzelteile am Turbo wechseln...
    Wäre ich dann bei meinem Glück beim 3. mal fein raus und könnte den Wagen wandeln?


    Am Freitag früh darf ich den Wagen wieder abholen.


    PS: Ich lese hier auf alle Fälle weiter mit...denn mich interessiert schon neugierdehalber wie sich Smart verhält bei Fahrzeugen bei denen es zu Korrosionsschäden an der Steckverbindung am Turbo/Wastegate kommt.


    Die sind ja angeblich aus der Garantie ausgeschlossen....
    Das wird noch interessant.

    :franke:
    <3 Grüße aus dem schönen Oberfranken <3

    2 Mal editiert, zuletzt von Franke ()

  • Wenn Du irgendwann mal tatsächlich nicht mehr ruhig schlafen kannst wegen der Kiste, dann musst Du ja nicht unbedingt den Weg der Wandlung / Rückabwicklung gehen. Ich hatte auch mal so ein Pech mit einem MX-5, an dem vom ersten Tagen an (Neuwagen) von Ölverlust, neuer Zylinderkopf, neuer Motor, neues Hinterachsgetriebe innerhalb des ersten halben Jahres alles auf einmal kam. Immer unterschiedliche Fehler. Letzten Endes hat das Autohaus das Sorgenkind von mir zurückgekauft und ich habe mir einen Neuen bestellt (den ich dann 5 Jahre sorgenfrei gefahren habe). Was ich damit sagen will: Wandlung bzw. Rückabwicklung kann im Zweifelsfall ziemlichen Stress für alle beteiligte Parteien bedeuten. Daher ist eine Einigung im Guten manchmal der bessere und vor allem schnellere Weg.

  • ....Danke für den Beitrag.
    Aber.....wie schon gepostet trennen sich die Wege von mir und dem Smart.
    Der 451 den ich hatte war ein problemloser Wagen...und der hatte außer dem Rückruf wegen der Riemenscheiben für die Start Stop...keinen außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt.


    Hätte ich gewusst das der Schritt zu nem neuen Smart ein Schritt in die falsche Richtung ist...hätte ich meinen 451 nicht verkauft.
    Fakt ist...der 453 verlässt mich....früher...oder an Pfingsten......
    Ich weine dem Wagen nicht nach...und wünsche allen Turbofahrern allzeit eine störungsfreie Fahrt mit dem Smart 453.

  • Ich denke mit drei mal Turbolader defekt wäre die Wandlung möglich. Was genau defekt ist kann Dir ja egal sein. Ursprünglicher Fehler (Fahrzeug hat keine Leistung mehr) sollte hier entscheident sein. Für die Behebung dieses Fehlers gibt es drei Versuche.
    Aber eine Streiterei ist es natürlich immer. Da empfehle ich Dir auf jeden Fall anwaltlichen Beistand, dann funktioniert das meist besser.

  • Fahrzeug hat keine Leistung ....ist exakt der Text der bisher auf beiden Aufträgen stand.
    Ich hoffe ja das der Wagen bis Pfingsten nun störungsfrei läuft.....bei meinem Glück verabschiedet sich der Turbo aber noch einmal ;)

  • ...ich bin kein Volljurist, aber eine Rückabwicklung -bzw. die dreimalige Nachbesserung die zu selbiger führen kann- hängt nicht von der Fehlerbeschreibung ab, sondern von der Ursache. Wenn der Fehlercode immer ein anderer ist, wird es ungemein schwieriger. Vor einer Rückabwicklung sollte man sich immer einer Rechtsberatung unterziehen!

  • Deswegen empfehle ich, das Gespräch zu suchen und sich zu einigen, bevor man aufs hohe Seil geht. Ist manchmal der schnellere und bessere Weg.