Gebrauchtwagengarantie: Im Falle eines Falles nicht ohne Hürden

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  • Moin,


    nun war es soweit, vor ein paar Wochen den Smart (ForTwo, BJ. 2005, 45000km) zur Inspektion (Mercedes) gegeben. Im Vorfeld habe ich den defekten (original) LED-Scheinwerfer vorne angegeben. Am Telefon: "Kein Problem, ist ja offensichtlich ein Garantiefall".


    Am selben Tag ging das Theater los: Auspuffumhüllung (was auch immer das ist) defekt, hintere Kennzeichenbeleuchtung (LED) mit Wasserschaden und Bremsleitung gelockert.
    Aber zum Glück gibt es ja Kulanz, denn nach Punkt 2 (j) in den Garantiebedingungen wird : -wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: … Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel-
    Der LED-Scheinwerfer gilt als Leuchtmittel, genauso, wie die Kennzeichen-LED.
    Na toll. Daraufhin wurde mir Kulanz angeboten: 300 € (Scheinwerfer) 40 € (Kennzeichenleuchte --> MACH ICH NICHT!


    Wie kann das sein? Die Lebensdauer einer LED beträgt mindestens 20.000 Stunden (bei durchschn. 50 km/h = 1 Mio Kilometer)


    Nun hat der Techniker Verständis gezeigt und weitergesucht. Ein defektes Bauteil (Signalwandler) IM Scheinwerfer wurde als Ursache gefunden und auf GARANTIE getauscht.


    Ende gut, alles gut???? NEIN! Ich soll als Eigentumsnachweis für die Mercedes Fleetgesellschaft den Kaufvertrag (mit dem Kaufpreis vorlegen).


    Warum soll ich der Mercedes-Werkstatt den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis (Aussage der Frau am Empfang) aushändigen, wo doch die Garantie ausdrücklich an das Fahrzeug und nicht an den Halter/Eigentümer gekoppelt ist?


    mfG Andreas

  • Wenn ein 13 Jahre alter Smart noch eine Garantieversicherung eines Versicherers erhielt, ist das schon bemerkenswert. Der Streit mit der Versicherung scheint doch unausweichlich, wenn ich auf ähnliche Garantiezusagen wie bei einem Neuwagen spekuliere.
    Ich hätte mir das Auto nicht gekauft, aber auf keinen Fall geglaubt, daß ein Versicherer die Schäden an einem 13 Jahre alten Auto übernimmt. Ließ doch mal in RUHE und Wort für Wort die Versicherungsbedingungen durch und dann frage dich, wofür du die Versicherung abgeschlossen hast? Dein Händler hätte von der Garantie abraten sollen.


    Grüße Werner

  • Seit wann hat ein Smart 42 LED-Scheinwerfer und LED-Kennzeichenbeleuchtung? ?(
    Komischer Thread.

  • Guten Abend,


    falls da kein Tippfehler beim Baujahr sein sollte und der LED-Scheinwerfer nur das LED-Tagfahrlicht eines 453 sein sollte: Was genau möchtest Du denn jetzt von der Community?


    Mitleid, Beileid oder etwas anderes?


    Ich kann es nicht konkret herauslesen.


    PoWder

  • Ich gehe mal davon aus, dass hier Baujahr 2015 und nicht 2005 gemeint war.
    LED-Kennzeichenleuchte kann ja wohl nur „nachgerüstet“ sein.
    Deshalb m.E. nicht im Garantieumfang.
    Sollte es sich bei der Garantie um die Smart-Garantie im Anschluss an die Neuwagengarantie (sg100) handeln, ist klar, warum MB die Vorlage des Kaufvertrages fordert. Die Garantie ist zwar an das Fahrzeug gebunden, kann aber nur bei einem Privatverkauf auf den nachfolgenden Eigentümer übertragen werden. Wechselt hingegen das KfZ über einen Händler den Eigentümer (z. B. Inzahlungnahme), erlischt der Garantievertrag/Garantieanspruch.
    So steht es jedenfalls ausdrücklich in den Garantiebedingungen.


    Wie gesagt, aufgrund der eher dürftigen Beschreibung durch den Threadersteller nur Mutmaßungen und explizit meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.

  • Herrgott, TIPPFEHLER!!! 2015 anstatt 2005!!
    Sollte eigentlich ersichtlich sein, denn ich schreibe doch hier im smart-453-forum, oder?


    @MY42, danke für den Hinweis mit der privaten Weiterverkauf. Dies könnte eine Erkärung sein, die ich aber nicht von Mercedes so bekommen habe. Auch ist aus einem Kaufvertrag nicht grundsätzlich ersichtlich, ob es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt oder nicht. Ein Fahrzeug kann auf den Namen einer natürlichen Person laufen, welche als Selbstständiger (Einzelunternehmer) ein Gewerbe betreibt.


    Die LED-Kennzeichenleuchte kann nicht nachgerüstet sein, weil das SC den Tausch auf Kulanz machen wollte.


    @PoWder: Wieso verstehst du nicht, was ich möchte? Steht doch da!


    "Warum soll ich der Mercedes-Werkstatt den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis (Aussage der Frau am Empfang) aushändigen, wo doch die Garantie ausdrücklich an das Fahrzeug und nicht an den Halter/Eigentümer gekoppelt ist?"


    mfG Andreas

  • @PoWder: Wieso verstehst du nicht, was ich möchte? Steht doch da!


    "Warum soll ich der Mercedes-Werkstatt den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis (Aussage der Frau am Empfang) aushändigen, wo doch die Garantie ausdrücklich an das Fahrzeug und nicht an den Halter/Eigentümer gekoppelt ist?"

    a: Solltest Du dass mit Deinem Vertragspartner klären und nicht mit den Forumsmitgliedern :huh:


    b: macht der Ton die Musik, auch hier im Forum, mit so Äußerungen wie "Herrgott TIPPFEHLER" und "Steht doch da!" stößt Du eher auf Unverständnis, Du willst was vom Forum, nicht das Forum was von Dir ;) Übrigens "GROSSSCHRIFT bedeutet in der Forumswelt schreien und wer will schon angeschrieen werden.


    In diesem Sinne: Noch ein glückliches und frohes Leben in der Zukunft...

  • Ich denke, dass es sich so verhält, wie ich es vermute. Smart beim Händler gekauft = Garantievertrag erloschen.
    Und wenn eine Privatperson, die ein Gewerbe angemeldet hat, etwas verkauft, taucht auf dem Kaufvertrag sein Gewerbe nicht auf, weil er als Privatperson verkauft. Steht dort allerdings als Verkäufer „KfZ-Handel XYZ“, handelt es sich nicht mehr um einen Privatverkauf = Garantie erloschen.
    Je nach vergangener Zeit seit dem Kauf müsste dann allerdings der (gewerbliche) Verkäufer evtl. mit der Händlergewährleistung bzw. Sachmängelhaftung eintreten.


    Wie @Smartville schon schrieb, Gespräche mit den jeweiligen Vertragspartnern (Mercedes, Verkäufer, Garantieversicherung) dürften hier zielführend sein!


    Was hat denn Mercedes eigentlich gesagt, aus welchem Geund sie den Kaufvertrag benötigen?
    Und nur so am Rande: Wenn es sich alles so verhält, wie ich es hier vermute, finde ich das Kulanzangebot von Mercedes sehr großzügig. Da würde ich nicht lange überlegen!

  • Bevor noch mehr Vermutungen gemacht werden:
    Der Smart wurde von einer Privatperson an eine Privatperson verkauft. Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug von einem Mercedes-Händler als Jahreswagen mit junge Sterne Garantie (Laufzeit bis Ende 2018) erworben und nach einem Jahr an mich verkauft. Ich habe alle Inspektionen bei diesem Händler durchführen lassen und bin dementsprechend nicht mit Kulanz zufrieden.


    Zum anderen wollte ich nur meine Erfahrung bezüglich LED & Garantie hier mitteilen. Darum geht es doch allgemein in einem Forum. Daher finde ich Aiussagen, wie "willst du Mitleid, Beileid" unverständlich. Diese Aussagen werden hier allerdings auch noch unterstützt.


    Dass eine LED nicht zur Garantie zählt ist unverständlich, da die allgemeine Mindestlebensdauer bei etwa 20.000 Stunden liegt (entspricht bei durschnittlich 50 km/h etwa 1 Mio Kilometer). Selbst unter Berücksichtigung ungünstiger Bedingungen sollten 200.000km drin sein. Schließlich reden wir hier nicht von einer 10 € Glühlampe, sondern von einem 600 € Scheinwerfer.


    Der Mercedes-Niederlassung gibt die Daten an die Mercedes Fleet Gesellschaft weiter und erklärt dazu nur, dass diese Gesellschaft das so verlangt.


    Das finde ich als Begründung unzureichend. Insbesondere da ich in den Unterlagen einen Brief von der Garantie fand, wo steht, dass die beiligende Postkarte (die nicht mitgeliefert wurde) zur Ummeldung der Garantie reicht. Da ich die Karte nicht habe, bat ich die Werksatatt um Ummeldung, was auch problemlos möglich war --> Garantie = ok.


    Grundsätzlich war ich der Meinung, dass ich hier im Forum Leute treffe, die ähnlich Erfahrungen gemacht haben und mir ihre Erfahrungen mitteilen können.


    Das Thema ist für mich abgeschlossen.


    mfG Andreas