Zulässige Radgrößen C453

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  • Der Fragesteller hat ja im Anfangsthread die Reifenfreigabe von Mercedes Benz verlinkt. Dort steht bei 16- und 17-Zöllern nur : "Nur zulässig mit Sportpaket/Brabus Sportpaket". Angaben wie in einem Gutachten von Zubehör-Felgen ( Radabdeckung, Radhäuser nacharbeiten, nur orig.Fahrwerk, ggf Tachoangleichung, keine AHK etc.) fehlen aber. Daher der Tipp mit dem TÜV, denn der kann ja eine gesonderte Eintragung auch ohne Gutachten im eigenem Ermessen durchführen. Die Räder aber zu kaufen und anschließend auf Ablehnung zu stoßen ist natürlich nicht optimal. Aber ganz ehrlich: Original Räder kann er vermutlich einfach montieren, der Unterschied ob der Smart Sport-Paket hat oder nicht muß erst einmal jemandem auffallen. Dies soll aber bitte nicht als Anstiftung zu illegalem Gebrauch gewertet werden.

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic

  • Das ist so nicht ganz richtig.


    Wenn der Prüfer der ins Haus kommt lizensiert ist Paragraph 21 Abnahmen durchzuführen geht das.
    Das darf hier im
    Westen allerdings nur der TÜV Rheinland. Die meisten mobilen Prüfer sind Dekra,gtü etc. Die dürfen nur mit einem
    Gutachten oder einer ABE eintragen das sind dann Änderungen nach Paragraph 19.



    Was man sagen kann ist :


    Wenn es die Räder serienmäßig auf irgendeinem Smart gibt, dann ist es machbar die auf jeden anderen Smart einzutragen. Meist dann eben nur nach Paragraph 21 und in VORHERIGER Absprache mit dem Prüfer. Für Brabus Räder war es am 451 zum Beispiel notwendig das Fahrwerk und die kotflügelverbreiterungen angebaut zu haben. Erst dann galt das Gutachten.



    Mit freundlichen Grüßen
    Insomnia

  • Hab jetzt Sommerreifen der Größe 16 Zoll....vorne 195er, hinten 215er.


    Ich hab keine Spurverbreiterung oder so - ne ABE haben die Felgen auch, allerdings mit tausendundeiner Auflage....die Flaps sind da noch das kleinste Übel.
    Da stehen Bördelarbeiten, und Kürzen der Radhausverkleidung etc pp drin...sind die DBV Torini II-Felgen in 16", siehe hier.


    Weiß jemand, ob das wirklich alles erforderlich ist? Die Reifen sind im Umfang nicht größer als die 15 Zoll-Felgen, da die Reifenwand ja niedriger ist...
    Mein Plan sieht momentan vor, die Reifen-Felgen-Kombination im Frühjahr aufzuziehen und dann den Wagen mal beim Tüv vorzufahren...


    Würde mich aber beruhigen, wenn mal ein paar Menschlein mit breiten Autoschuhen hier sich dazu äußern könnten....evtl. gibt's sogar jemanden mit den gleichen Felgen?

  • Ich habe die Borbet CW4 als 7x17" mit 195/40 und 215/35 Bereifung. Auch bei mir waren einige Auflagen zu beachten. Ich hab die TÜV-Eintragung von meinem SC machen lassen. Das ging anstandslos, ohne dass auch nur 1 Auflage beachtet wurde. Ich denke, wenn eine Vertragswerkstatt sowas macht, geht der TÜV davon aus, dass alles vorschriftsmäßig erledigt wurde.
    Ich hab dann nachträglich selbst 1 Schraube im Radkasten entfernt, weil es voll am schleifen war.

  • @Dave_Man: Es müsste jemand antworten, der genau diese Felgen hat. Am Besten Du schraubst sie einfach mit den Reifen ran und ... gerätst dann in Panik. Wenn die Laufflächen raus stehen, würde ich sie nicht fahren, egal ob Du beim TÜV warst oder auch nicht. Denn das Eintragen bringt Dir nichts, wenn die Rennleitung Dich damit rauszieht. Es hilft leider nicht, dann den Schein zu zeigen. Und was viel schlimmer ist, Fahrer und Halter bekommen Stress, wenn sie unterschiedlich sind. Du bist dann trotzdem am A.... Es würde mich aber wundern, wenn Du die Dinger fahren kannst, ohne irgendetwas zu tun, weil die Auflagen im Gutachten dafür eigentlich zu massiv sind. Teilweise steht nur, dass die Flaps ransollen, dann kann man Glück haben und alles ist gut mit dem entsprechenden Reifen.

  • Ich habe die Borbet CW4 als 7x17" mit 195/40 und 215/35 Bereifung. Auch bei mir waren einige Auflagen zu beachten. Ich hab die TÜV-Eintragung von meinem SC machen lassen. Das ging anstandslos, ohne dass auch nur 1 Auflage beachtet wurde. Ich denke, wenn eine Vertragswerkstatt sowas macht, geht der TÜV davon aus, dass alles vorschriftsmäßig erledigt wurde.
    Ich hab dann nachträglich selbst 1 Schraube im Radkasten entfernt, weil es voll am schleifen war.

    Bei diesen Dingen hilft leider kein TÜV. Zum Glück achtet die Rennleitung da insb. beim Smart wahrscheinlich eh nicht drauf, aber die Eintragung hilft nicht, wenn die Auflagen nicht erfüllt sind. Man kann alles eintragen lassen, nur legal wird es dadurch lange noch nicht, wenn IST und SOLL unterschiedlich sind.

  • Natürlich wissen die Jungs nicht exakt, was Sache ist. Wenn Du auffällig bist, also zu laut oder zu breit oder zu tief, dann hilft Dir halt aber keine Eintragung, sondern es zählt das "Jetzt". Im Zweifel wirst Du dann vorführen, bezahlen und einen Anwalt nehmen.


    Wenn Reifen aus dem Radhaus auffällig herausstehen, dann ist halt Holland in Not.