Ok, gibt es ggf. von Philips "ältere" Ausführungen, die ABE haben UND keine Störungen verursachen ?
Sollten doch bei Ebay zu bekommen sein.
Nagelneue sauteuere die DAB wegdrücken, da sollte man sich eine Rückgabe überlegen.
Ok, gibt es ggf. von Philips "ältere" Ausführungen, die ABE haben UND keine Störungen verursachen ?
Sollten doch bei Ebay zu bekommen sein.
Nagelneue sauteuere die DAB wegdrücken, da sollte man sich eine Rückgabe überlegen.
smart ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste drin
Ggf. zeigt man in der Polizeikontrolle die ABE von Philips vor ?
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PS: Wird diese Liste nicht ständig geupdatet ?
https://look.ams-osram.com/m/279bdebe1f871386/original/LED-Night-Breaker-H7-Vehicle-List-EN.pdf
Ich seh da einen Twingo 3 der die gleichen Scheinwerfer hat, oder irre ich mich ? Mal die E-Nummern, etc. verglichen ?
E8 7032 ?
Welchen hat der Smart drin ?
Mal ne ganz blöde Frage in die Runde:
Wie sind denn die Erfahrungen mit den Osram ? (Vs. DAB)
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Solche Sahneschnitten gehen am Markt.
Kassengestelle sind nicht so gefragt.
Genau. China-Leder ... ![]()
Und dann sich wundern wenn man Ausschlag an den Händen bekommt.
Qualität kaufen und selber machen = böser Fummelkram ohne Garantie dass es später sauber aussieht. Zocken...
Ich bleib dabei, das Lenkrad einschicken. Alternativ Ebay:
NEU ab 140 Euro.
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So was sollte ein Profi machen. Abbauen, hin schicken.
Lass die Finger von den H4 Laternen und setz Osram oder Philips LED rein. Dann siehst du nachts auch was.
Löse die Panels voneinander, dann die Schließabdeckungen weg und dann sieh dir den ganzen Mechanismus an.
Was wo geschehen muss ist selbsterklärend !!
Offensichtlich längen sich die Seile und/oder der Anschlag verbiegt sich. Ergo, muss für mehr Weg gesorgt werden.
Schon mal ne Fahrrad-Bowdenzugbremse nach gestellt ? Dann schaffst du das mit der Klappe auch.
Fetten kann, muss aber nicht weils daran primär nicht liegt.
Der 22er Chamäleon Lader zieht gern 1A ab. Bietest du ihm bspw. 16A an, lädt er real nur mit 15A .
Ich bin jetzt aber nicht sicher, was die Verwendung einer Dashcam rechtlich angeht. Gab es da mal eine belastbare Entscheidung, ob die nun erlaubt sind oder nicht?
Die rechtliche Situation interessiert mich persönlich nicht die Bohne. Für Radfahrer und Fußgänger ist morgens bei mir auf dem Weg ins Büro, 5:30 Uhr, Rotlicht nur eine Empfehlung. Sollte ich einen der Spacken umnieten, so wird in dem Fall die Aufnahme vor Gericht verwendet, auf der mein "Grün" zu sehen ist.
Mit Sicherheit wird der Unfallgegner behaupten er hätte "Grün". Auf solche teuren gerichtlichen Diskussionen habe ich keine Lust.
Bei solchen schwerwiegenden Vorfällen wird die Cam als Beweismittel anerkannt.
Ich "tausche" dann oder sonst sehr gerne die mir vorgeworfene fahrlässige Körperverletzung oder Tötung gegen einen Verstoß gegen den Datenschutz, etc.
Ich zitiere mal obigen Link: "Wahrnehmung berechtigter Interessen" . ( Mein Lappen ist ein berechtigtes Interesse...)
PS:
Des Weiteren hat mir meine Dashcam bereits mal eine unkomplizierte Regelung eines Auffahrunfalles von hinten eingebracht. Ich musste beim Telefonat mit der gegnerischen Versicherung lediglich erwähnen dass ich eine Aufnahme der unklaren vorderen Verkehrssituation habe und der Einschlag von hinten als deutlicher Bildwackler erkennbar ist.
Die saßen hinten zu Dritt im Wagen, hätten also mit Absprache jedes Märchen erzählen können ...