Beiträge von Torro

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    Bis zum 01.09.2019 muss die Sache gelaufen sein, da danach nur noch mit Ausnahmegenehmigung Verbrenner ohne Euro 6 d-TEMP zulassungsfähig sind.

    ..das würde doch dann eigentlich alles gut passen...
    zwischen Produktionsende 05/2019 und 01.09.19 Verkauf der Restbestände und Haldenfahrzeuge, oder aber Tageszulassung/Zulassung der noch verbleibenden Fahrzeuge. Ich habe eine Entscheidung zum Jahreswechsel mit meinem Verkäufer abgesprochen, wenn die dann gültigen Konditionen feststehen.
    Andere Interessenten sollten sich die gehandelten Ecktermine vormerken... :)

    Interessant ist der Zeitpunkt der Produktionseinstellung von Verbrenner-Smarts, hier wird angeblich Ende Mai 2019 genannt. Fraglich ist auch wie lange welche Ausstattungslinien, Ausstattungen und Extras in vollem Umfang mit dem Smart bestellt werden können. Aber vielleicht läuft es wie beim Brabus, einige größere Händler ordern viele Fahrzeuge und verkaufen diese dann über mehrere Monate ab, eine letzte Gelegenheit für Nachzügler und Schneppchenjäger... ;) LG

    Ist die von Dir erwähnte Laufzeitverkürzung des Leasingvertrags ein Vertragsbestandteil speziell Deines Leasingvertrags oder ist das generell so bei den Smart-Leasingverträgen?

    Klaus könnte eventuell auch für dich interessant sein. Leasingvertrag und die Leasingdauer können so auch von z.B. 24/36 Monaten verlängert werden, es kann verkürzt aber auch verlängert werden. Dabei erfolgt eine Nachberechnung und Neufestlegung der Leasingkosten. Bei einer Verlängerung sollten die Monatskosten günstiger werden. Also warum sollte man ein kaum gefahrenes Fahrzeug nach 2 Jahren zurückgeben, wenn man damit zufrieden ist und die Konditionen für ein Neuleasing zu dem Zeitpunkt ungünstig sind? Eine Überlegung ist es zumindest wert.. :) LG

    Teilweise steht man hinter Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenbeleuchtung derart blendet, dass man fast blind wird.

    daher empfiehlt sich eigentlich die Verwendung von zugelassen Leuchtmitteln.


    Auch bin ich der Meinung, dass die Rückfahrleuchten den von Dir gewünschten Effekt erzielen sollten und nicht die KZB!

    das gleiche trifft auch auf Motorradfahrer zu, die inzwischen oft mit Warnfarben auf der Kleidung oder Warnwesten herumfahren und das übrigens zusätzlich zur intakten Rückbeleuchtung. Wenn ich damit Schaden von mir/Mitfahrer und dem Smart abwende, hat die LED-Kennzeichenbeleuchtung in Verbindung mit den LED-Rückleuchten ihr Ziel erreicht.
    Mit Dank für das Verständnis und schönes Wochenende :) LG

    Ich habe die komplette Kennzeichenbeleuchtung gegen LED-Beleuchtung mit Zulassung (E) ausgetauscht. Ist jetzt deutlich heller, aber auch nicht übertrieben hell und auffällig. Vorteil: 1. bessere Ausleuchtung für Rückfahrkamera, 2. bessere Erkennbarkeit bei Dunkelheit durch andere Verkehrsteilnehmer, ist mir eindeutig lieber da beim 42 keine hintere Knautschzone vorhanden ist. Über die Helligkeit des Tagfahrlichtes regt sich inzwischen übrigens auch keiner mehr auf und es wird durchaus als nützlich angesehen. Aber jeder so wie er will ... :) LG