In meinen Garantiebedingungen heißt es:
"Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt."
Demnach solltest du auch in eine frei Werkstatt gehen können, die dann aber nach Herstellervorgaben arbeiten und alles dokumentieren muss.