Beiträge von K-MG

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    ich denke das Thema Reichweite wird sich in den nächsten Jahren noch erheblich ändern, genau wie viele andere problematiken die hier schon angesprochen wurden.
    Da der Smart als Stadtauto konzipiert wurde wird er wahrscheinlich auch für die Masse in der Zukunft eine mögliche Variante sein. Für andere wird es dann vielleicht auch einfach nicht passen aber bezüglich der Mobilität wird sich noch einiges ändern ob wir das nun wollen oder nicht. Wir werden da mit der Zeit gehen müssen .

    Unabhängig davon ob die Infrastruktur für einen persönlich für die E-Mobilität schon vorhanden ist gibt es von Mercedes eine App fürs Handy womit man sein aktuelles Fahrverhalten für den Einsatz mit einen E-Auto ( auch dem Smart ED ) überprüfen kann.
    Ist für den ein oder anderen vielleicht ja mal ein Test wert.


    Hier geht es zum Artikel:
    EQ Ready App

    Also optisch gefällt mir das jetzt mal richtig gut.


    Nur ist der Aufkleber in der B-Säule wirklich ausreichend?
    Wenn man in der StVZO nachschaut ,liesst sich das schon wieder grausam :S , werde sie aber wohl auch bestellen :D .
    Wenn ich das so richtig interpretiere sind die erläuternden Texte nicht zwingend notwendig, also ein reines Warnsymbol sollte reichen.



    StVZO §35a Absatz 8:

    Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebautist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kindernicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Textenthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.

    Grün gibt es sicherlich, hilft uns nur nicht wenn man die hier in Deutschland so nicht fahren darf.
    Werde wohl auf die Schraubenkappen ausweichen müssen obwohl das optisch nicht das gleiche ist.