Die Frage ist, nur mal angenommen, ein sehr sehr genauer der Rennleitung beanstandet die überstehende Lauffläche o.ä.
Dann wandert die Sache zum TÜV...Problem.
oder zum Gutachter. Ich denke auch der hier wohl nicht sachkundige KÜS Prüfer wird hier ein Problem bekommen.
Das hatten wir schon öfter, ---- Beispiel "Gefälligkeitsgutachten". Die Eintragung schützt hier nicht vor Ärger.
Letztendlich ist es sehr unwahrscheinlich dass so etwas passiert und beim SMART um so mehr unwahrscheinlich ausser die Karre schleift am Boden.
Da gibt es sicher auffälligere Kandidaten im Strassenverkehr.