Genau genommen natürlich richtig.
Ich kenne die EU-Verordnung 540/2014 auch.
Als Privatmann mit Italienischer Klappenauspuffanlage ohne EU-Kennzeichnung wird es, und das war meine Annahme, beim TÜV unter "normalen" Regularien nahezu unmöglich eine Eintragung zu erwirken.
Und wenn das Ding mal zu laut scheint dann ziehen sie uns aus dem Verkehr. Die Ordnungshüter sind mittlerweile tatsächlich relativ dünnhäutig, auch wenn das technische Wissen begrenzt ist.
Da Brabus, aber auch Porsche und Lamborghini, Ducati...... die Dinger noch verbauen........
...aber das sind natürlich keine normalen Genehmigungskonstrukte.