Ich selle mir jetzt jedoch die Frage, ob das Radio nicht einen Mangel darstellt, welchen ich im Rahmes des Neuwagenkaufs geltend machen kann?
"Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die die Sache haben soll. Ist eine Leistung mangelhaft, stehen ihrem Gläubiger verschiedene Gewährleistungsrechte offen."
Dabei betrachtet man eine Sache mittlerer Güte (orientiert an der Preisklasse). Das Radio im Smart ist sicherlich nicht High-End, aber von einem DAB-Radio würde ich erwarten, dass es bei durchschnittlicher Signalstärke einen angemessenen Empfang bietet, sodass sich die Vorteile des DAB entfalten können und nutzen lassen. Beschreibungen aus dem Verkaufsprospekt liefern einem Argumentationshilfen.
Materiell gesehen bist du im Recht, formell wird der Beweis ohne Gutachten eines Sachberständigen schwerfallen.
Trotzdem würde ich bei Smart einer Ebene nach der anderen meinen Unmut kundtun.