Es wird nicht geleast sondern bezahlt.
Du besitzt den Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, der Händler hat gegen dich den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
Unter solchen Umständen würde ich die Abwicklung des Kaufvertrags nur Schicht um Schicht vornehmen.
Du kannst dem Händler eine Frist für einen Übereignungstermin setzen. Kommt er dem nicht nach, drohst du unter einer weiteren Fristsetzung mit Rücktritt vom Kaufvertrag.
Hintergrund: Ggf. besitzt der Händler gar nicht das Eigentum an dem Fahrzeug, es könnte z.B. noch immer beim Hersteller liegen. Der Händler könnte in diesem Fall an dich nicht wirksam übereignen. Bei einem solchen Fälle wäre der Händler wohl nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2.