Beiträge von Innocent

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    Innocent: Nur noch einmal der guten Ordnung halber: Es geht um eine Garantieverlängerung, nicht um eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Da darf der Anbieter keine Ausschlusskriterien festlegen.

    Genau: In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Kontrahierungszwang, dessen Risiko sich für den Versicherer mit unterschiedlichen Versicherungsprämien minimieren lässt.



    Wenn ein Versicherer für sich festlegt, dass er z. B. rote Autos nicht versichern will, dann kann ihn doch keiner zwingen.

    Angenommen, restlos alle Versicherer würden sich so entscheiden und nähmen schwarze Autos noch dazu: Es könnten keine derartige Fahrzeuge mehr versichert werden. Auch falls es hier nur um eine nicht zwingend nötige Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ginge: Alles, was nach Diskriminierung riecht, lässt sich juristisch beseitigen.
    Soweit ein Zusammenhang zwischen Farbe und Schadenshäufigkeit nachweisbar ist, kann die Versicherungswirtschaft ihr Risiko über Prämien regeln.
    Wie ein Prof. von mir mal sagte: Einfach so ein "Du kommst hier nicht rein!", gibt es nicht mehr. Auch außerhalb des Geltungsbereichs des AGG.

    Ich kann mir vorstellen, daß hier deswegen die gleichen Grundlagen (die wir unter anderem der EU zu verdanken haben - wertfrei formuliert!) greifen.

    So ist es!
    Ich ärgere mich grundsätzlich mit EU-Richtlinien und dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) herum.
    Bei der Lösung dieser Fälle ist mein erster Gedanke: Wem soll geholfen werden? Der Rest wird hingebogen... ^^

    Dennoch glaube ich, dass wir in Deutschland Vertagsfreiheit haben, die jedem Anbieter freistellt, zu welchen Bedingungen Angebote unterbreitet werden, sofern es sich um keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung (KFZ-Haftpflicht) handelt.

    Ja, die Privatautonomie ist dem BGB heilig, der Schutz der Verbraucher, Mieter, der Minderjährigen und Geschäftsunfähigen ist jedoch heiliger. ;)


    Angenommen, ehemalige Mietwagen wären nicht mehr versicherbar: Das kann nicht Sinn und Zweck einer Regelung sein. Möglichkeiten, das Risiko auf Seite des Versicherers zu minimieren, bleiben ja unbenommen -> Prämienhöhe, dann aber für alle betroffenen Versicherungsnehmer. Auch müsste eine Ablehnung im Verhältnis zum Risiko stehen. Das sehe ich bei einem relativ jungen Fahrzeug nicht als gegeben.


    Dass für Fahrzeuge, die während der Garantielaufzeit gewerblich genutzt werden, abweichende Bedingungen gelten, leuchtet ein: B2B ist etwas anderes als B2C. Vermutlich gibt es hierfür Versicherungen, die wiederum Privatleuten nicht zugänglich sind.

    Gibt es eine Garantieversicherung, die man selbst abschliessen kann unter diesen Vorraussetzungen?

    Meiner Meinung ist eine Beschränkung der Versicherungstauglichkeit grundsätzlich nicht rechtens, da der private Fahrzeugeigentümer eines ehemals als Mietwagen, etc. genutzten Fahrzeugs benachteiligt würde.
    Anders hingegen würde es aussehen, falls das Fahrzeug in der Zeit der Garantieverlängerung als gewerbliches Fahrzeug genutzt werden sollte. Hier kann eine Versicherung das Fahrzeug von einer Garantieverlängerung ausschließen.


    Das sollte bei dir nicht der Fall sein. Nach meinen Informationen vermarktet Smart selber "Selbstfahrerfahrzeuge". Für die gibt es natürlich die jung@smart-Garantie.


    Rechtlich gesehen hättest du die Möglichkeit, den Kaufvertrag gem. §§119, 142 BGB anzufechten, der Vertrag wäre von Anfang nichtig, erhaltene Leistungen wären unter einem Nutzungsausgleich herauszugeben. Du könntest dich darauf berufen, dass das Fahrzeug als gewerblich genutztes Kfz nicht die gewünschten verkehrswesentlichen Eigenschaften besäße, die du dir vorgestellt hast und du dich im Vorfeld der Kaufentscheidung nicht darüber aufgeklärt wurdest.


    Das ist aber leider alles Theorie, das Durschetzten dieses Standpunktes ist ungleich schwieriger. Eine arglistige Täuschung sehe ich nicht, dann ließe sich deine Position leichter umsetzten.


    Was eine Versicherung angeht, könntest du unseren Experten @PoWder befragen.

    Könnte es ein ähnlicher Fehler sein, wie hier? -> Mängel Smart fortwo forfour - Der Smart 453 und die Werkstattbesuche


    Ich habe zwar von den Codes auch keine Ahnung, aber es scheint so zu sein, dass die Drosselklappe, ein Kabelbaum oder eines der Steuergerät betroffen wären.


    Zitat von smarti

    Mein Smart 90PS, Automatikgetriebe mit inzwischen 10000 km, ist inzwischen 6x spontan liegengeblieben. Es leuchten diverse Warnleuchten und die Fehlermeldung variiert von Berganfahrhilfe außer Betrieb, Schleuderhilfe außer Funktion, Motorsteuerung Defekt ... .
    Der Motor läuft dann gefühlt auf nur auf 2 Töpfen, die Leistung geht gegen Null, auf der Ebene reicht der Vortrieb noch zum rechts ran fahren, bei Steigungen bleibt er einfach stehen. Der Defekt tritt nach etwa 500 m Fahstrecke auf. Nach einem Neustart tritt der Defekt bereits nach wenigen Metern oder aber auch erst nach weiteren 500 m auf. Nach 2 oder auch 3 solcher Stopps fährt mein Smart dann fehlerfrei weiter.
    Mein Mercedes Händler hat einmal, aber erfolglos, eine neue Software aufgespielt. Jetzt soll mein Smart in den nächsten Tagen für 2 Tage zum intensiven Check nochmals in die Werkstatt.


    Gibt es Smartfahrer bei denen dieser Defekt erfolgreich behoben wurde? Danke

    Lösung war dann:



    Zitat von EV7

    hatte genau dasselbe Problem (steht auch hier im Unterforum beschrieben). Bei mir musste letzendlich ein neues Steuergerät her. Auf Garantie natürlich. Seit dem keine Probleme gehabt.

    Die Schraube hab ich mir auch ausgeguckt: Ich wollte das Kabel vom CTEK nicht weiter auftrennen, zur Schraube an der Spritzwand hat es noch gereicht.


    Von @44Timo kam der andere Tip: Die Klemme für den Minuspol am Kabel zum Minuspols befestigen (an der silbernen Klammer).