Innocent: Nur noch einmal der guten Ordnung halber: Es geht um eine Garantieverlängerung, nicht um eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Da darf der Anbieter keine Ausschlusskriterien festlegen.
Genau: In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Kontrahierungszwang, dessen Risiko sich für den Versicherer mit unterschiedlichen Versicherungsprämien minimieren lässt.
Wenn ein Versicherer für sich festlegt, dass er z. B. rote Autos nicht versichern will, dann kann ihn doch keiner zwingen.
Angenommen, restlos alle Versicherer würden sich so entscheiden und nähmen schwarze Autos noch dazu: Es könnten keine derartige Fahrzeuge mehr versichert werden. Auch falls es hier nur um eine nicht zwingend nötige Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ginge: Alles, was nach Diskriminierung riecht, lässt sich juristisch beseitigen.
Soweit ein Zusammenhang zwischen Farbe und Schadenshäufigkeit nachweisbar ist, kann die Versicherungswirtschaft ihr Risiko über Prämien regeln.
Wie ein Prof. von mir mal sagte: Einfach so ein "Du kommst hier nicht rein!", gibt es nicht mehr. Auch außerhalb des Geltungsbereichs des AGG.