Beiträge von wodapol

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    die Frage nach der Abdeckung

    Beim Scheinwerfer E9 11394 ist es mir nicht gelungen, die klobige Steckverbindung mit unter die Kappe zu bekommen, weil der Lüfterkopf der LED viel Platz braucht. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    Du suchst jemanden mit einem 3D-Drucker, die passenden Files für die Kappen sind hier im Umlauf. Sieht sauber aus und ist absolut HU-konform.

    Du bohrst eine Originalkappe mit Stufenbohrer auf das Maß, dass Du den Fahrzeugstecker (ist der breitere) nach außen führen kannst, besorgst passende Karosseriestopfen, schlitzt diese maximal bis zur Mitte, steckst sie auf die Kabel und verschließt damit die Bohrung. Der Stecker liegt dann außerhalb, aber der Scheinwerfer ist geschützt.

    Du schneidest den dicken Stecker vom Kabel der LEDs ab (unzulässige Veränderung am geprüften Fahrzeugteil), machst zwei isolierte Flachstecker 6,3mm an die Kabel und alles passt unter die Originalabdeckung.

    Ich habe die mittlere Variante, denn ich "musste" vor den Philips H4 auch schon andere ausprobieren ... ;)

    Hier mal ein Screenshot aus R-Link-Explorer von einer meiner 8GB-Karten mit der Kartenversion 10.95. Das Image ist (nach dieser Berechnungsart) 7,4 GB groß und innerhalb des Images ist ein nicht mit Nutzdaten belegter Bereich von 1,64 GB. Also noch gut Luft trotz kompletter Europa-Karte.

    Der TÜV scheint doch einen recht kurzen Draht zum Großkunden zu haben. Mal sehen, wann das aktualisierte Papier verfügbar ist.

    Es ist entscheidend, dass Du die SD-Karte mit dem entsprechenden Löschauftrag in Smart Media Connect erstellen lässt. Dort werden alle Installations-/Deinstallationseinträge in die jeweiligen To-do-Ordner geschrieben. Im Fahrzeug werden diese Aufträge dann (hoffentlich) ausgeführt und am Ende eine aktuelle Konfiguration auf der Karte hinterlassen. Hat bei mir immer funktioniert.

    Wer hätte das gedacht - und dann noch in dem Tempo! Ich habe bereits angefragt, wann in etwa mit einer berichtigten ABG im Downloadbereich zu rechnen ist. ;)

    Customer Support [2023-07-07 10:23:58.393]

    Sehr geehrter Herr Dxxxxxxx, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben unsere Kompatibilitätsliste erneut kontrolliert und bestätigen, dass bei der Angabe der Scheinwerfergenehmigungsnummer ein Fehler vorliegt. Die korrekte Angabe lautet E9 11394. Unsere Lampen sind für diesen Scheinwerfer zugelassen und können legal verbaut werden. Bitte lassen Sie uns wissen, ob wir Ihnen in weiteren Anliegen behilflich sein können. Mit freundlichen Grüßen, Luis Philips Automotive ----------

    wo bekomme ich die aktuelle DDT4all Software?

    Die aktuellste von Cedric (13.06.23) über github. Die ist allerdings ohne Database und hat sich bei mir ziemlich lahm und störrisch verhalten. Ich würde Dir zum Ausprobieren die ddt4all 5.5.0 aus dieser "fragwürdigen" Quelle empfehlen. Die enthält auch gleich die 2019er Datenbank. Es ist die All-Cars-Edition der Dacianer und läuft absolut fix und stabil. Bei der auch erhältlichen 2021er Datenbank gibt es zum Smart keine nennenswerten Unterschiede (zumindest hab ich im Vergleich nichts gefunden, ist ja eine aussterbende Spezies, für die keiner neue Steuergeräte entwickelt).

    Dass der TÜV sich bei einem eigenen Fehler, der schon publik ist, schnellstmöglich beim Kunden meldet, ist klar. Allerdings kennen wir die Kommunikationskanäle nicht, die eine solche Information nimmt, bis sie vom Prüfingenieur im Lichtlabor bei der betriebsinternen Zertifizierungsstelle bei Philips und dort dann auch noch beim richtigen Sachbearbeiter landet. Und dann muss Philips noch den fehlerhaften Nachtrag zur ABG beim KBA zurückziehen und durch den vom TÜV korrigierten ersetzen lassen. Ich habe letzte Woche gesagt, dass es dauert, auch wenn alle guten Willens sind. Philips scheint aber nicht guten Willens ... also dauert es länger. Ich glaube allerdings nicht, dass Philips diesen Fehler auf Dauer weiterbestehen lässt. Möglich ist nur, dass sie bis zum nächsten Nachtrag warten, bis das korrigiert wird. Es sind ja nur die paar betroffenen Smart-Fahrer, von denen ein Teil auch illegal das Leuchtmittel nutzt. Also kein großer finanzieller Verlust.

    Der TÜV ist keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Organisation. Das KBA ist die zuständige Behörde, die die ABG neu ausstellen muss.

    Hab ich auch bekommen ... also hat der TÜV tatsächlich ein Gutachten mit Tippfehler abgeliefert.


    Sehr geehrter Herr Dxxxxxx,


    Der Kunde (Lumileds) ist entsprechend über den Fehler informiert und wir hoffen, dass die Korrektur kurzfristig durchgeführt werden kann.



    Freundliche Grüße


    Saal

    Competence Center

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    TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH

    Am Grauen Stein

    51105 Köln

    http://www.tuv.com