FALSCH! Bitte nicht alles glauben, was einem die Verkäufer er zählen, sondern selber recherchieren. Und was soll das mit dem halbieren? Eigentlich sollte man so Dummschwätzer verklagen..
http://www.bafa.de/DE/Energie/…ektromobilitaet_node.html
Bitte beachten Sie:
- Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren.
- Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein.
- Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden.
1. Stufe (Antrag)
- Mit dem elektronischen Antrag (Online-Portal) ist der Kauf- oder Leasingvertrag beziehungsweise die verbindliche Bestellung hochzuladen.
- Nur bei Leasingverträgen: Zusätzlich ist eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus vorzulegen.
- Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
2. Stufe (Verwendungsnachweis)
- Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung (bei Kauf) und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen.
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers.
- Unter Formulare finden Sie den Link zur Elektronischen Verwendungsnachweiserklärung, wo Sie sich mit Ihrer Vorgangsnummer 50XXXXX (ohne EMO) und Ihrer Postleitzahl als Passwort einloggen können