Da geb ich dir recht
Deswegen ja ohne Bestätigung , kannst du bestellen und tun was du willst und am Ende nicht nehmen .
Da geb ich dir recht
Deswegen ja ohne Bestätigung , kannst du bestellen und tun was du willst und am Ende nicht nehmen .
Gestern ist die Auftragsbestätigung für mein electric drive cabrio bei mir eingetroffen. Hierzu habe ich hier ein paar Zeilen verfasst:
Ohne Auftragsbestätigung keine Bindug , kein gültiger Vertrag .
Das wissen nur 98% der Menschen nicht
Eine Auftragsbestätigung ist keine eigenständige Rechtsfigur, ihre Versendung ist daher entbehrlich.
Alleine der abgeschlossene Kaufvertrag oder Leasingvertrag verpflichtet dich zur Zahlung und Abnahme.
Beim Autokauf gibt der Käufer mit der Bestellung eine einseitige Willenserklärung ab. Durch die Auftragsbestätigung wird diese einseitige Willenserklärung akzeptiert. Erst dadurch kommt der Vertrag zustande. Ohne AB gibt es keinen Vertrag.
Und wenn, so wie in meinem Fall, ich etwas an der Auftragsbestätigung zu bemängeln habe oder diese fehlerhaft ist und ich das schriftlich gegenüber dem Hersteller oder dessen Vertreter darlege, dann ist das ein neuerliches Angebot bzw. eine neuerliche Willenserklärung, die es seitens des Herstellers zu bestätigen oder abzulehnen gilt.
Eine Auftragsbestätigung kann eine Willenserklärung darstellen. Das muss man jedoch auslegen. (§§ 133, 150 BGB). Grundsätzlich ist eine Auftragsbestätigung keine Rechtsfigur im deutschen BGB.
Meine Fahrzeugkäufe habe ich bisher ohne die Versendung einer Auftragsbestätigung getätigt. Der Verkäufer hat ein Angebot erstellt, ich habe dieses Angebot angenommen (§ 145 ff. BGB). Damit ist ein Vertrag zustande gekommen (§ 433 BGB). Die Willenserklärungen wurden sicherheitshalber schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben - fertig. So wird es doch auch bei euch abgelaufen sein? Möchte ich aus dem Vertrag heraus, muss ich anfechten und kann mich nicht auf eine fehlende Auftragsbestätigung berufen.
Weicht die Auftragsbestätigung vom Inhalt des Kaufvertrags ab, entsteht ein neues Angebot. Reagiert in diesem Fall ein Verbraucher nicht, kommt kein neuer Kaufvertrag zustande, es fehlt an der Willenserklärung. Das HGB sieht es im Falle eines Kaufmanns anders, reagiert der Kaufmann nicht, nimmt er das neue Angebot an.
@smart connect. Schau einfach in der AB nach. In der Regel wird sie sich auf Deine Bestellung beziehen und diese annehme ("... nehmen wir hiermit an"). Wenn die AB von der Bestellung abweicht, würde ich unverzüglich auf die Abweichung hinweisen und um schriftliche Bestätigung der Dir wichtigen Punkte bitten.
@Mr. Horsepower:
Habe ich doch oben und hier smart electric drive cabrio heute bestellt geschrieben, dass ich schriftlich dargelegt habe, was nicht stimmt und um schriftliche Bestätigung gebeten habe. Jetzt ist Daimler am Zug.
Mittlerweile hat sich mein Verkäufer bei mir gemeldet. Die Sache ist am laufen, konnte aber bislang nicht geklärt werden. Er selbst wartet derzeit auf eine schriftliche Aussage von Smart. Gut, dass er so hartnäckig ist. Noch ist Zeit...
Heute ist die Auftragsbestätigung für unseren Smart Cabrio gekommen .
Wie wir bei der Bestellung besprochen haben bekommen wir ihn Juni oder Juli .
PS : Wir hoffen das wir ihn zu unseren 25 Silberhochzeittag am 17.06.18 bekommen .
Grüße
Stefan