Rückgabe nach zahlreichen Problemen

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  • Hallo zusammen,
    Hat jemand von Euch Erfahrung damit, wie Smart reagiert, wenn man sein geleastes Auto zurück geben will, weil das Ding nur Fehler hat und die Werkstatt wohl unfähig ist.
    Höhepunkt meiner Unzufriedenheit war der heutige Versuch, meinen als fertig bezeichneten Smart 42 Cabrio (3 Monate alt) vom SC abzuholen. Gemacht werden sollte unter anderen der Tank ausgetauscht, das Verdeck neu eingestellt, die Ausfälle der Freisprecheinrichtung behoben und so weiter bis hin zur Reparatur der Heckklappe, die während der Fahrt aufgeht. Das Auto hat fast 2 Wochen in der Werkstatt gestanden
    Ich bin nicht mal vom Gelände gekommen, da ist schon die Heckklappe wieder aufgegangen.
    Ich hab wieder den Leihwagen bekommen war hin und zurück fast 2 Stunden unterwegs und will jetzt nicht mehr!
    Smart hat bewiesen, dass sie keine Lust haben, auf die zahlreichen seit Jahren bekannten Beschwerden ihrer Kunden einzugehen und die Werkstatt hat bewiesen, dass sie unfähig sind, ihre Arbeit zu tun.
    So ein Auto kann ich nicht brauchen, und obwohl es keine wirkliche Alternative gibt, werde ich mich wohl bei einer anderen Marke umschauen. Diesen Schrotthaufen nehme ich einfach nicht mehr zurück.
    So, jetzt habe ich mich etwas ausgekotzt, sorry. Hat jemand Erfahrung damit, sein Auto zurück geben zu wollen?
    Danke Euch!

  • Das wird jetzt keine Rechtsberatung, aber als Verbraucher (ich nehme an, es ist kein Geschäftsleasing) kannst du nach mehrmaliger Nachbesserung (> zwei Versuche) eine Nacherfüllung, die Minderung (Herabsetzung) des Kaufpreises verlangen oder vom deinem Recht auf Rücktritt gebrauch machen und zudem grundsätzlich Schadensersatz in Form eines Aufwendungsersatzes verlangen.


    In deinem Fall könntest du vom Leasingvertrag zurücktreten. Mit deinen bisher gezahlten Leasingraten sollte das Thema vom Tisch sein, fraglich ist was mit einer möglichen Leasinsonderzahlung geschieht.


    Daher wäre eine andere Möglichkeit: Fahrzeug an den Händler zurückgeben, für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung an den Vertragspartner zahlen. Vom Leasinggeber bekämst du dann die gezahlte Sonderzahlung und die Leasingraten zurück.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Es ist Geschäftsleasing, ich bin Freiberufler. Hätte ich gleich schreiben sollen, wusste aber nicht, dass das einen Unterschied macht.
    Eine Sonderzahlung gab es nicht.

  • Hallo Euli,


    das auskotzen muss auch mal sein. Wenn‘s raus geht‘s einem besser :D .


    Mit Innocent hast Du schon den Profi im Thread :saint: .


    Kurzer Ruf von der Seitenlinie:


    Autoverkäufer und Leasinggesellschaft sind 2 verschiedene juristische Personen. Ist das eine mit dem anderen hier „verknüpft“, oder besteht die „Gefahr“ dass Euli „nur“ das Auto im Leasing tauschen darf?


    Ich hab nicht nachgelesen...


    PoWder

  • B2C oder B2B machen nur in deinem Fall nur Feinheiten aus. So könnte die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt sein, aber das spielt bei dir nach deiner Schilderung keine Rolle (Fahrzeug ist drei Monate in deinem Besitz). Handelt es sich überhaupt um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug?


    Nach deinen Schilderungen hast du ein Montagsauto erwischt. Das ist weder einem Verbraucher noch einem Geschäftskunden zuzumuten; in deinem Fall könnte als Freiberufler sogar ein Verdienstausfall wegen der zeitintensiven Werkstattbesuche im Raum stehen.


    Suche das Gespräch mit der Werkstatt, dem Verkäufer und nicht zuletzt mit der Leasingesellschaft. Wichtig ist, ob der Leasinggeber an den Leasingnehmer die Gewährleistungsrecht abgetreten hat. in diesem Fall ist der er Leasinggeber damit nicht mehr für Sachmängel verantwortlich und du müsstest dich an den Verkäufer des Fahrzeugs wenden.


    Ich würde mich erkundigen, wie die andere Seite eine Nutzungsentschädigung kalkuliert. Du kannst dann eine angemessen Frist zur Behebung der Mängel setzten, sollte nichts geschehen, trittst du von deinem Leasingvertrag zurück = Rücktritt vom Kaufvertrag über das Leasingfahrzeug => Rechtsfolgen: Zahlung einer Nutzungsentschädigung durch dich, Rückzahlung aller Kosten des Leasings an dich.


    Wichtig: Kürze oder setzte nicht eigenmächtig die Leasingraten aus, damit machst du dich selber schadensersatzpflichtig.

    Ist das eine mit dem anderen hier „verknüpft“, oder besteht die „Gefahr“ dass Euli „nur“ das Auto im Leasing tauschen darf?

    Auf einen "Tausch" muss man sich imho nicht einlassen. Ist das Recht der zweiten Andienung des Vertragspartners verwirkt, sollte man nicht gezwungen sein, mit diesem erneut einen Vertrag schließen zu müssen.

  • Danke Euch beiden.
    Jetzt schlafe ich erstmal drüber mit ganz viel neuem Wissen.
    Und dann muss ich mich vielleicht auf die Suche nach einem Ersatz machen -gaaanz schwierig, weil son Smart ja was Besonderes und extrem gut Passendes ist.
    Sehr schade drum.
    Gute Nacht!

  • ...ich habe das schon mit einem anderen Fabrikat durch.
    Mein Rat, nimm Dir einen Anwalt und lass ihn die Rückabwicklung durchführen.


    Du darfst nicht schlechter gestellt sein, als wenn Du den Kauf/ Leasing nicht getätigt hättest!


    Für die Nutzung des Fahrzeugs zahlst Du einen Obolus. D.h. für jeden gefahrenen Kilometer einen Betrag x. Alle anderen Kosten bekommst Du erstattet.


    Bei mir waren es sogar die Kosten für die Zulassung, einen defekten Reifen und die Versicherungsbeiträge.


    Nimm Dir einen guten Anwalt, auch wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast. Wenn Dein Wunsch nach Rückabwicklung gerechtfertigt ist(in meinen Augen und nach Deiner Schilderung scheint das so zu sein), dann muss man Dir auch diese Kosten erstatten.


    Lass Dich nicht abwimmeln und zieh es durch, ich hätte auch keine Lust auf eine Werkstattjarre.


    Viel Erfolg!


    PS: Ich werde hier nicht weiter darauf eingehen, wenn Du mehr wissen willst können wir gerne telefonieren. Kontakte mich bitte via PN.