jung@smart Garantie übertragbar?

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  • Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an Personen. Mein ex EQ-Cabrio hat auch nach wie vor das von mir zugekaufte 3. Jahr Garantie, egal wer das Fahrzeug erwerben wird.

  • Es hat wie gesagt nichts mit der Person zu tun. Die im Garantieheft oder auf dem Kärtchen genannte VIN/FIN des Fahrzeugs und der Zeitraum ist wichtig.

  • § 5 Anspruchsübergang und Verjährung 1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantie-ansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter über, sofern der neue Halter den Halterwechsel gegenüber der Daimler AG, Vertrieb Deutschland, HPC: V351, 10878 Berlin in geeigneter Form anzeigt. Beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie.


    Kurz mal googeln
    https://www.weitkamp.de/upload…antiebedingungen-0917.pdf

  • Moin,


    bei mir genau das gleiche, mein beantragter Halterwechsel liegt seit über 4 Wochen bei denen... Werde da die Tage mal telefonisch nachhaken.


    Zum Glück hat der Halter ja nichts mit der laufenden Garantie an sich zu tun,
    da (in meinem Fall die sg-100) Garantie immer am Fahrzeug hängt.


    Aber man hätte halt gern die Karte mit seinem Namen drauf



    Grüsse!

  • und gibts bei dir was neues bezüglich wegen der Karte ?

  • Moin,


    ja ich hatte telefonisch nachgehakt und da meinten Sie nach der Bearbeitung dauert es bis zu 2 Wochen bis das Schreiben versendet wird.



    ich hab dann gestern meins erhalten Incl Karte ( wo der Name leider doch nicht drauf steht
    Aber egal, Ende gut alles gut


    Ich drück die Daumen!
    Basti