18" Schmidt Felgen / St Federn. Und dann zum TÜV

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  • Hallo,
    wollte heute die Tieferlegung ST Federn und die 18" Schmidt Shift Räder eintragen lassen. Prüfer sagte laut Gutachten muß eine Einzelabnahme gemacht werden.
    Und dann wurde er zum Erbsenzähler. Vordere Radabdeckung muß angebaut werden wegen 1 cm der nicht abgedeckt ist. Somit keine Eintragung erhalten.


    Hattet ihr auch solche Probleme?


    Gruß Thomas

  • ich fahre keine 18" Felgen aber ich rate dir zu einem anderen TÜV´er zu fahren oder direkt zu einer anderen gesellschaft. pinzipiell hat er ja recht (wenn es nicht passt, wird es nicht eingetragen) aber da hier schon genügend leute PROBLEMLOS alles eingetragen bekommen haben liegt es wohl am TÜVer oder daran wie du mit ihm geredet hast 8)

  • Also wenn beim TÜV A ein Vorgang (Eintragung) gestartet wurde, brauchst du zu TÜV B gar nicht hinfahren. Der hat den Vorgang im PC und wird nicht anders entscheiden.

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic

  • Die Frage ist, nur mal angenommen, ein sehr sehr genauer der Rennleitung beanstandet die überstehende Lauffläche o.ä.


    Dann wandert die Sache zum TÜV...Problem.
    oder zum Gutachter. Ich denke auch der hier wohl nicht sachkundige KÜS Prüfer wird hier ein Problem bekommen.


    Das hatten wir schon öfter, ---- Beispiel "Gefälligkeitsgutachten". Die Eintragung schützt hier nicht vor Ärger.


    Letztendlich ist es sehr unwahrscheinlich dass so etwas passiert und beim SMART um so mehr unwahrscheinlich ausser die Karre schleift am Boden.
    Da gibt es sicher auffälligere Kandidaten im Strassenverkehr.

  • Da bist du aber falsch informiert, warum sollte der KÜS Prüfer nicht sachkundig sein? Dieser hatte sogar eine Lehre um die ausreichende Radabdeckung nachzuweisen, diese wurde sogar mit fotografiert.
    Das Auto hat mit diesen Rädern keine überstehende Lauffläche.

  • Ohne Radabdeckung ist nach Hersteller SMART die Brabusbereifung nicht zulässig, oder liege ich da falsch.
    Der TÜV hat Dir 18" Kombination nicht eingetragen, aber KÜS macht es.


    Einer der Prüfer hat dann wohl nicht recht und da die Herstellervorgabe nicht erfüllt wurde liegt meine Annahme nahe, wer es sein könnte. Ich wollte Dir nur erläutern dass eine Eintragung eben auch fehlerhaft und bei Kontrolle eben nicht Bestand haben kann.

  • Also wenn wir schon so genau sein wollen, GTÜ hat wegen vorn nicht eingetragen. Nahm Zollstock und auch ausgestreckten Arm und sagte dann vorn die 30 Grad sind nicht abgedeckt. Er hatte erst kürzlich die entsprechende Prüfung abgelegt. Seine Kollegen, leider ohne der Prüfung, hätten es gemacht. Küs Prüfer hatte eine Lehre wie schon geschrieben, ran gestellt, und siehe da 30 und 50 Grad Abdeckung war gegeben. Aber generell Prüfer sind verschieden. Im Nachhinein habe ich noch 50€ gespart bei GTÜ sollte es 150€ kosten.



    Ich hoffe das meine Erläuterungen Cohabit auch mal gefallen :D