AHK von MisterDotCom

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  • Hallo,

    ich habe mir eine AHK von MisterDotCom an unseren 453 einbauen lassen. Trotz ABE und E Nummer möchte der TÜV hier bei uns im Saarland keine Abnahme vornehmen. Klar ist, dass eine AHk normalerweise nicht mehr eintragungspflichtig ist. Aber da beim Smart keine Anhängelasten in Schein eingetragen sind, muss eine Abnahme beim TÜV zwecks Eintragung der Lasten (50 kg Stützlast und 500 kg Anhängelast).

    Hat von euch jemand eine solche AHK und eingetragen bekommen?

  • Da hat wohl wieder eine TÜV stelle nicht verstanden das bei der AHK ausschließlich der "ordnungsgemäße Anbau" zu prüfen und zu dokumentieren ist. Ich liebe TÜV Stationen die über das Ziel hinaus schießen und dann die Meinung haben eine übergeordnete Prüfstelle zu berichtigen zu wollen.
    Ich hatte bereits vor fast 20 Jahren Probleme beim smart (450er) eingetragen zu bekommen. Inzwischen sollte es sich auch der letzte TÜV im kleinsten Kaff kapiert haben das die AHK beim smart keinerlei Probleme bereitet :cursing: :cursing:

  • Nachdem ich mehrere Absagen saarländischer Tüvler bekam rief ich die Hauptstelle im Saarland an. Dort sagte man mir, dass eine Abnahme nur dann erfolgen würde, wenn wir eine Freigabe von Smart bekämen. Diese wurde von dem SMP verweigert.

  • Immer wieder schön das die technische Überwachung Ländersache ist und jedes Bundesland da seine eigenen Suppen kochen kann :cursing: Ich lebe in Hessen und habe da ähnliche Probleme, vor allem was Einzelabnahmen angeht weil diese hier doppelt geprüft werden.
    Es ist für mich zunehmend Unverständlich das Änderungen zB in NRW, RPL und anderen Ländern absolut kein Problem darstellen und in anderen einzelnen Ländern das quasi als im höchsten maße Illegal eingestuft wird. :cursing:

  • In der Tat ist es so. Die AHK kommt vom Händler aus Willich. Dort befindet sich auch eine Tüv, die mit der Abnahme keine Probleme hat. Mir wird dann wohl nichts anderes übrig bleiben, dorthin zu fahren. Hier hat mir die Tüv schon gedroht, den Wagen bei der nächsten HU stillzulegen, sollte ich keine Eintragung im Schein haben. Alternativ empfahlen sie mir, die AHK wieder abzubauen.

  • So, ich habe etwas gemacht, was ich nur ungern tue. Ich habe einen guten Freund, der Prüfingenieur bei der GTÜ ist angerufen. Wollte ihn eigentlich nur um Rat fragen. Kurzerhand machte er mit mir heute einen Termin aus und nahm die Kupplung nach Paragraph 19.3 ab und stellte mir die Bescheinigung aus. Er sagte, dass es anhand der ABE und E Nummer eigentlich keinen Handlungsspielraum für Prüfer gäbe und bei vorschriftsmäßiger Montage man die Bescheinigung sogar ausstellen müsste. Er war sogar beleidigt, ein ich nicht gleich zu ihm gegangen bin. Aber da die Sache ja scheinbar etwas schwierig war, wollte ich ihn aufgrund unserer Freundschaft nicht in einem Konflikt drängen. Jetzt sind die Lasten eingetragen und gut ist .

  • Der Prüfer vom TÜV meinte, dass es durchaus auch Bundesländer und andere Organisationen gibt, die mir das Gutachten ausstellen. Er hat auch keine Zweifel, dass das mit dem Smart im Alltag klappt. Dennoch wären sie im Saarland gehalten, die AHK an einem Smart nicht abzunehmen. In NRW und RP ist es scheinbar aber kein Problem.