Deine Ausführungen
Legst Du für diese Rechtsberatung die Hand ins Feuer? Das sind lediglich gemachte Erfahrungen mit einer Verfahrensweise. Bereits gemessene 4 km/h abzüglich Toleranz (unter 100 km/h) verwirklichen den Tatbestand "bis 5 km/h".
Gemessene (!) 4 km/h
Nee, schon klar...
Nochmals, GEMESSEN, NICHT über der erlaubten Geschwindigkeit - genau das schreibst du. Kein Missverständnis. 1a formuliert.
Sorry: ![]()
Einfach mal den ADAC ( jajaj, der ist keine Referenz ) lesen:
3km/h Toleranzabzug unter 100 km/h
Wo sind 4 km/h angeordnet ?
Also, deiner "Logik" nach: 4 km/h gemesen und jemand fuhr dann wie schnell nach Abzug ? 1 km/h ? Und, geht das noch auf Bewährung ?
Nenene, du hast es genau so formuliert.
OT sollte hier Ende finden, es wird langsam albern. Ist nicht dein Tag heute. Auch wenn du vom "Fach" kommst.