...ihr seid da sehr weit weg vom Thema! Nur mal am Rande, ein Arbeitgeber muss keinen Mitarbeiterparkplatz zur Verfügung stellen. Wie manN zu seiner Arbeitsstelle gelangt ist Sache des AN. Ob und zu welchen Bedingungen es ein AG doch macht ist ihm überlassen! Bitte nicht mit dem angestrebten Recht auf private Lademöglichkeit verwechseln!
Der TE wollte auch nur wissen wie es bei anderen Arbeitgebern mit der Bereitstellung von Lademöglichkeiten gehandhabt wird. Da helfen solche Abschweifungen und Grundsatzdiskussionen nicht weiter.
Wichtig ist die Info, dass es kein zu versteuernder geldwerter Vorteil ist, wenn der AG eine kostenlose Lademöglichkeit bietet. Ein Anspruch besteht deswegen ja noch lange nicht. MMn spricht auch nichts gegen einen fairen Preis für die Möglichkeit zum laden...
Schön wäre es wenn hier, wie gewünscht, die z.Zt. vorherrschenden Konzepte genannt würden.
Mein Arbeitgeber bietet derzeit nur die Lademöglichkeit für BEV-Dienstwagen an. Diese ist dann kostenlos. Private BEV können die Lademöglichkeiten nicht nutzen, auch nicht gegen Entgelt. Das Parken auf dem gesicherten Firmengelände ist hingegen kostenlos erlaubt, Voraussetzung ist die Registrierung des Kennzeichens im Personalbüro. Bis zu fünf Kennzeichen pro AN können hinterlegt werden.