Noch eine legale Methode:
Ist der TÜV Ende März abgelaufen, Auto auf Privatgrund stellen, abmelden und im Juni zur HU fahren. Entweder mit Kurzzeitkennzeichen oder auf Weisung der Zulassung mit abgemeldetem Fahrzeug direkt zum TÜV, da zur Wiederzulassung eine gültige HU benötigt wird. Bitte aber die genaue Vorgehensweise mit den Behörden und ggf. der Versicherung vorher klären und nicht einfach mit abgemeldetem Fahrzeug losfahren