Klingt verständlich. Leider haben wir seit geraumer Zeit solche blöden Vorschriften wie DSGVO, deshalb darf dich die Versicherung erst nach schriftlicher Einwilligung anrufen/kontaktieren. Das macht den Weg in der Tat holprig. Da ist aber der Verkäufer nur bedingt schuld. Diese ganze Erklärungssammlung hätte er natürlich schon bei Unterzeichnung des KV machen können. Möglicherweise hast du einen Frischling erwischt, der muß gewisse Erfahrungen erst noch machen. Bevor du dich aber ganz oben beschwerst, spreche doch einfach mal mit dem Verkaufsleiter. Führt das zu nichts, mit dem Geschäftsführer und erst danach würde ich mich ganz oben beschweren. Viel Erfolg, das wird schon.