Beiträge von Innocent

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    Ich habe nicht behauptet, dass an deine Aussage etwas falsch ist - an meiner ist auch nichts verkehrt. ;)
    Es kommt immer auf die Situation an, die zum Schaden geführt hat bzw. auf das, was man daraus macht. ;)

    Eine Auftragsbestätigung kann eine Willenserklärung darstellen. Das muss man jedoch auslegen. (§§ 133, 150 BGB). Grundsätzlich ist eine Auftragsbestätigung keine Rechtsfigur im deutschen BGB.


    Meine Fahrzeugkäufe habe ich bisher ohne die Versendung einer Auftragsbestätigung getätigt. Der Verkäufer hat ein Angebot erstellt, ich habe dieses Angebot angenommen (§ 145 ff. BGB). Damit ist ein Vertrag zustande gekommen (§ 433 BGB). Die Willenserklärungen wurden sicherheitshalber schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben - fertig. So wird es doch auch bei euch abgelaufen sein? Möchte ich aus dem Vertrag heraus, muss ich anfechten und kann mich nicht auf eine fehlende Auftragsbestätigung berufen.


    Weicht die Auftragsbestätigung vom Inhalt des Kaufvertrags ab, entsteht ein neues Angebot. Reagiert in diesem Fall ein Verbraucher nicht, kommt kein neuer Kaufvertrag zustande, es fehlt an der Willenserklärung. Das HGB sieht es im Falle eines Kaufmanns anders, reagiert der Kaufmann nicht, nimmt er das neue Angebot an.

    Ohne Auftragsbestätigung keine Bindug , kein gültiger Vertrag .


    Das wissen nur 98% der Menschen nicht

    Eine Auftragsbestätigung ist keine eigenständige Rechtsfigur, ihre Versendung ist daher entbehrlich.


    Alleine der abgeschlossene Kaufvertrag oder Leasingvertrag verpflichtet dich zur Zahlung und Abnahme.

    Kulanz als freiwillige Leistung: Entweder durch Smart als Hersteller oder durch den MB/smart-Partner, ggf. gemeinsam und anteilig mit dir
    Du kannst das ja ansprechen.


    Wie alt ist dein Smart? Wie viele Kilometer?