FelixFeldmarschall,
es ist mir unfassbar peinlich. Alle meine Beiträge seit Mitte 2020 zum Thema Tagfahrlicht mit Voll-LED-Scheinwerfer habe ich durchforstet. Tatsächlich habe ich offenbar immer nur erläutert, was alles möglich ist und wie man es hinbekommt.
Ich beziehe mich im Folgenden besonders auf das Stichwort "Vollcodierung", mit welchem wahrscheinlich der Hauptparameter Nsx_Singlebulb_DRL_Tail_CF = 3 gemeint ist. (Wir wollen nicht vergessen, dass es auch viele Forenteilnehmer gibt, deren Fahrzeuge diese Einstellung gar nicht zulassen.) Und auch darauf, dass die vorderen Lichtfunktionen (außer Nebelleuchten) voll vom MOPF-LED-Scheinwerfer abgedeckt werden, also z. B. kein "gefaketes" Stand-/Positionslicht in einem dafür nicht zugelassenen Blinkergehäuse, welches der Hauptuntersuchungs-Prüfer entdecken kann. Darüber hinaus muss man sich klar sein, dass im MOPF-LED-Scheinwerfer der Lichtauslass für Tagfahrlicht und Blinklicht ein und derselbe ist, es also bei gleichzeitiger Aktivierung zu Farbmischungen kommen kann. Und letztlich rede ich hier von Smart 453 Benziner vor 2020. Bei EQ ab 2020 kann alles anders sein, und das ist nicht meine Baustelle.
Zwischen meinen früheren Zeilen und den Beiträgen anderer kann man alles herauslesen.
Prüfschritte für die hauptuntersuchungsrelevanten Grundfunktionen (ohne Komfortsachen wie Welcome/Goodbye/Ambient/ComingHome):
1. Motor anlassen, Fahrlicht ausschalten (nicht auf Automatik): Das TFL im Scheinwerfer muss strahlend hell reinweiß leuchten (Ich weiß, "strahlend" und "reinweiß" ist subjektiv, aber taugt wohl als Anhaltspunkt. Ich will hier keine Wellenlängebereiche nach StVZO anführen.)
2. Blinker links für einige Zeit und Blinker rechts für einige Zeit betätigen. Das Blinklicht muss "reingelb" aufleuchten. Leuchtet es mehr weiß als gelb: Hauptuntersuchung durchgefallen. Früher war dann von den gelb lackierten Blinkerglühlampen der Lack alterungsbedingt abgeblättert.
3. Blinker ausschalten, Warnblinklicht für einige Zeit einschalten. Anforderung wie unter 2.
4. Fahrlicht einschalten. Das strahlend helle TFL muss deutlich dunkler werden, um Blendungsvorschriften nach StVZO zu genügen. Prüfung der Blinkfunktionen wie unter 2 und 3. Das Blinklicht muss wiederum "reingelb" aufleuchten. Falls das abgedunkelte TFL weiterhin an bleibt, könnte das gelbe Blinklicht ungewohnt leicht weißlich wirken. Vermutlich fällt das dann in den Ermessensspielraum der Prüforganisation.
5. Motor aus, Fahrlicht aus, Zündung an oder aus (ist egal). Warnblinklicht einschalten. Hier sollte sich die "reingelbe" Blinkerfarbe zeigen. Das dient als Vergleichswert. Das Seitenblinken beim Smart geht nur bei Motorlauf.
Falls es vielleicht nicht auf der Hand liegt: Beim Warnblinken müssen beide Seiten gleich reingelb leuchten. Nicht etwa die eine Seite gelb und die andere Seite weiß.
Kommt dein Fahrzeug somit durch die gründliche und vollständige Hauptuntersuchung in Deutschland??
Viel Glück will ich eigentlich nicht wünschen, da gab es schon Scherereien.
Gruß
Plontine