Beiträge von ELK

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    ...nach meinem Gespräch mit dem ADAC-Juristen muss ich das leider noch etwas relativieren.

    Die Deckelung auf 5000 EUR ist richtig. D.h., wenn ich mit meinem Smart die Brücke zum Einsturz bringe, kostet mich das maximal 5000 EUR.


    Aber:

    es gibt ja auch gegnerische Versicherungen, mit denen man ein Thema haben kann. Und da man mit denen keinen Vertrag hat, gibt es dort auch keine Deckelung.

    Konstruierte Situation:

    Frontalzusammenstoß eines Smart mit unzulässiger Beleuchtung mit einem anderen Auto. Der Smartfahrer wird schwer (und damit teuer) verletzt. Es sieht so aus, als wäre der gegnerische Fahrer schuld an dem Unfall gewesen. Die gegnerische Haftpflicht forscht nun weiter nach und bemerkt das unzulässige Leuchtmittel. Sollte sie es dann hinbekommen, einen Richter zu überzeugen, dass der Unfall dadurch verursacht wurde (ist ja in der Konstellation nicht direkt widerlegbar) bräuchte sie nicht zu zahlen. Der Smartfahrer würde dann auf seinen Behandlungskosten (und ggf. Pflege, Heim...) sitzen bleiben.

    Hier ist das Thema also gar nicht mehr der Schaden auf der anderen Seite, sondern bei einem selbst. Wie sehr man sich nun davon beeinflussen lässt, muss dann jeder selbst entscheiden.

    Ich finds nicht so einfach. Geringe Wahrscheinlichkeit, aber ggf. sehr hoher Schaden. Bei einem Haus schließt man dafür üblicherweise eine Versicherung ab (Elementarschaden). Für das eigene Leben gibt es sowas wohl nicht. Ich weiß nicht, wie weit die eigene Krankenversicherung zahlt unter diesen Umständen.

    In Hamburg sagt man dazu: "Dascha man gaaanich so einfach!"

    hatte ich schon geschaut, das passt. Selbst mit den helleren Osram-H4-LED-Leuchtmitteln (wenn sie denn zugelassen sind) bleibt der Gesamtwert noch unter 100.


    Hatte ich bzgl. der beiden Absätze auch etwas übersehen oder falsch verstanden?

    ich antworte mir mal selbst...

    Das Teil mit den Lamellen ist die sog. Kühlerjalousie, die elektrisch angetrieben die Zuluft zum unteren Teil des Wasserkühlers begrenzen kann.

    Das finde ich schon etwas seltsam, weil der obere Kühlergrill einen viel größeren Luftquerschnitt hat. Kann sich also eigentlich gar nicht so sehr lohnen, nur einen kleinen Bruchteil zu begrenzen. Naja, die werden sich schon was gedacht haben.

    Wenn ich nun also die Luftzufuhr dort etwas verringere könnte das nur dann zu Problemen führen, wenn die gesamt mögliche Kühlung benötigt wird. Mitten in Afrika steil bergauf sozusagen... Ich denke, das ist für mich ok.

    Du beziehst dich auf die zweite Hälfte des zweiten Absatzes, denke ich. Der Satz fängt aber an mit "Kraftfahrzeuge des Straßendienstes", was für einen Smart nur selten zutrifft. (Habe schon mal einen mit Schneeschild vorne dran gesehen ;)

    Und bzgl. der Höhe meinst du evtl. Absatz 6? Der fängt an mit "Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht...". Das verstehe ich so, dass damit Scheinwerfer gemeint sind, die beide Funktionen erfüllen, also die "normalen" Scheinwerfer des Autos.

    Aber vielleicht habe ich auch was übersehen.

    Lokomotiven.... da die dritte "Lampe" ja unterhalb der Scheinwerfer liegt, könnte jemand denken, es kommt eine kopfstehende Lokomotive auf ihn zu. Ob der dann wohl enttäuscht ist, wenn es nur ein Smart ist?

    Oder erleichtert...

    Immer schön, wenn man das Leben anderer durch neue, seltsame Eindrücke bereichert.

    das ist richtig. In der Beschreibung ist erklärt, dass bie dem SM-Modell zwei unabhängige Leuchten in einem Gehäuse verbaut sind und deshalb eine Zulassung zum einzelnen, mittigen Anbau möglich war.

    Osram vertraue ich so weit, dass das schon stimmen wird.

    das Modell mit SM am Ende darf einzeln angebaut werden, das ohne SM nur paarweise.

    Im Familiendatenblatt ist das SM-Modell nicht aufgeführt.