Moin!
Kürzlich war ich beim TÜV zur anstehenden Hauptuntersuchung. Mustergültig hatte ich alle Unterlagen (Chiptuning, Auspuff, Felgen, Scheinwerfer...) zur Hand und wies den Prüfer auch auf die Spezialität des einzeln erlaubten Scheinwerfers hin. Er kroch dann eine Weile vor dem Auto herum, um die E-Nummern zu finden, hatte dann aber keine Bedenken. Der einzige "geringe Mangel" waren die getönten Nebelscheinwerfer mit E-Nummer und zugelassenen "bläulichen" Leuchtmitteln, die er, völlig zu recht, für Teelichter hielt. Erstaunlich, was eigentlich erlaubt sein kann. Den Effekt des Abbiegelichts hatte ich damals nicht wahrnehmen können. Jetzt habe ich welche mit LEDs (und gleichzeitiger Radiostörung...), die sind deutlich heller.
Angehalten wurde ich noch nie, aber hier auf dem Land/im Wald trifft man die Polizei nur selten und mit aktivem Fernlicht noch viel seltener.
Die Lichtausbeute ist unverändert ganz hervorragend. Die normalen Halogen-Scheinwerfer fürs Abblendlicht werden dadurch allerdings trotz der hellstmöglichen zugelassenen Leuchtmittel im Vergleich zu Teelichtern. Aktives Fernlicht bedeutet taghell für den nächsten Kilometer. Lichthupe ist damit auch sehr effektiv... 
Korrosion ist nicht feststellbar, kein Wasser drinnen, alles ok.
Insgesamt kann ich den Einbau also nur empfehlen.
LG ELK