Beiträge von ELK

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    tut mir leid, ich hatte einen falschen Link. Jetzt sollte es wirklich richtig sein. Zumindest kann ich ihn von da oben aufrufen und lande auf der richtigen Seite. Der Produktname endet mit SM.

    Im Produktdatenblatt steht konkret drin, dass ein einzelner Einbau erlaubt ist.

    Moin!

    Hiermit sollte ein "ordentliches" Fernlicht machbar sein:

    Osram Lightbar FX500-CB SM (das SM ist wichtig!). Das ist ein Zusatzfernlicht mit E-Nummer, das auch einzeln mittig zulässig ist, Link zum Osram-Prospekt hier:


    https://www.osram.de/ecat/Lightbar%20FX500-CB%20SM-LED%20Zusatzscheinwerfer-Autobeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_3240737/ZMP_4060713/



    Von der Höhe und Breite würde das Teil perfekt unter das vordere Nummernschild passen. Nach Problemen mit dem dahinterliegenden Kühler habe ich im anderen Bereich hier gefragt.

    Da mein Kleiner sowieso immer so tut, als wäre er ein Großer würde das gut passen. Nur die Einbautiefe ist etwas knapp, sollte ja nicht nach vorne überstehen...

    Wollte es nur erwähnt haben, ist also keine Frage.

    Ich spreche am Montag mal mit einem ADAC-Clubjuristen, vielleicht kommen wir dann weiter.

    Der ADAC-Versicherungsmensch eben am Telefon (wg. anderem Thema angerufen) meinte, dass ein falsches Leuchtmittel niemals zu einer Regressforderung führen kann, wenn es nicht nachweisbar den Unfall verursacht hat. Aber auf so eine Aussage kann man sich natürlich nicht verlassen.

    Unser Beispiel im Gespräch war übrigens, dass ich mit meinem Smart eine Brücke zum Einsturz bringe...

    Ich werde berichten.

    Bei meiner Versicherung (ADAC) sehe ich eine Deckelung auf 5000 EUR Eigenanteil, wenn ich nachweisbar grob fahrlässig handele. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Leuchtmittels, das aber allgemein unter sehr ähnlichen Bedingungen zulassungsfähig ist erscheint mir eher nicht als grob fahrlässig. Ich informiere mich da nochmal weiter. Ein Risiko von 5000 EUR ist schon was anderes als lebenslang zu zahlen...

    Luft nehmen: klar. Ich bin aber nicht in Afrika unterwegs, sondern im kühlen Norddeutschland. Also könnte es sein, dass auch mit etwas weniger Luft noch alles ok ist.


    Ich denke an ein Osram Lightbar FX500-CB SB. Das ist ein Zusatzfernlicht mit E-Nummer, das auch einzeln mittig zulässig ist, Link zum Osram-Prospekt hier:

    file:///X:/Download/Auto/201907_LEDriving%20Driving%20&%20Working%20lights_Brochure_DE_final.pdf

    oh, aha!

    Bleibt nur die Frage, auf welchen Wert gedeckelt. Wenn es eine Million ist, bin ich raus... ;)

    Ich schaue mal, was ich in meinen Bedingungen finden kann.

    moin!

    Ich möchte "mehr Licht" am oberen Rand des unteren Grills montieren, also zwischen den Nebelscheinwerfern. Dahinter sehe ich von außen ein paar grobe, waagerechte Lamellen, die beweglich aussehen. Da dahinter ein Kühler zu sehen ist, könnte ich mir vorstellen, dass dessen Zuluft so geregelt wird. Ich konnte aber nicht finden, was das genau ist und kann auch gerade nicht abschätzen, wie schlimm es wäre, wenn dort der Luftdurchsatz etwas verringert wird (ca. 40% weniger, schätze ich von der Fläche her).

    Also: was ist das, was ich dort sehe?

    ...weil ich weiß, dass mein TÜV-Prüfer hier "in der Nähe" für so etwas nicht zugänglich ist.

    Kann das eigentlich jede Prüfstelle machen, also auch GTÜ/KÜS usw.? Oder geht sowas nur beim TÜV direkt?

    Im Frühjahr wollte ich eh was anfragen (Spurverbreiterungen), dann könnte ich beides erledigen, wenn ich eh woanders hinfahre...

    vielleicht ist das eine gute Idee... Wenn man noch entsprechende Unterlagen mitbringt (gute Bilder des anderen Scheinwerfers oder so) sehe ich eine gewisse Chance.

    Traut sich jemand?