Bei der letzten HU wurden die dynamischen Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen.
Die Ausgestaltung und Funktionsweise dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger ist nur für vorne und hinten klar geregelt. Diese Regelungen betreffen jedoch den Teile- bzw. Fahrzeughersteller. Dafür werden Teile und Fahrzeuge ja geprüft und erhalten Bauartgenehmigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse von den zuständigen Behörden. Diese Bauartgenehmigungen werden bei Leuchten durch die sichtbar aufgebrachte "E"-Kennzeichnung, bei Leuchtmitteln durch die "K"-Nummer dokumentiert.
Der TÜV ist, wie alle anderen Überwachungsorganisationen auch, keine Behörde, sondern sog. "Beliehener". Er hat also keine behördlichen Genehmigungen infrage zu stellen, sondern lediglich die ordnungsgemäße Umsetzung der Genehmigungen beim nachträglichen Einbau zu prüfen. Hat ein Teil eine ABG, ist in Übereinstimmung mit dieser korrekt und unverändert verbaut und funktioniert einwandfrei, gibt es keinen Entscheidungsspielraum für den Prüfer, nur weil ihm vielleicht die Autofarbe oder die Nase des Fahrers nicht gefällt. Das Problem taucht ja auch ständig bei der Eintragung von behördlich zugelassenen Fahrzeugteilen mit Gutachten auf. Der Prüfer hat ausschließlich den ordnungsgemäßen Einbau gemäß Gutachten zu prüfen. Trotzdem gibt es immer wieder Besserwisser. Und das, obwohl die alle Zugriff auf die Datenbanken des KBA haben ... ![]()