Also ich habe bei meinem Handschalter (90PS Turbo) das Getriebeöl noch nicht gewechselt. Das sollte jetzt 8 1/2 Jahre auf dem Buckel haben.
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Bei welcher Laufleistung, nach wieviel Jahren soll man denn das Öl wechseln?
Also ich habe bei meinem Handschalter (90PS Turbo) das Getriebeöl noch nicht gewechselt. Das sollte jetzt 8 1/2 Jahre auf dem Buckel haben.
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Bei welcher Laufleistung, nach wieviel Jahren soll man denn das Öl wechseln?
Schwachsinn.....das ist ein Konstruktionsmangel, für den die Kunden jetzt büssen müssen.😡
Normalerweise hätte bei der Menge an Frontscheiben-Reklamationen ein Rückruf erfolgen müssen.
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Das KBA muss / wird bei sicherheitsrelevanten Mängeln Rückrufe einleiten, durchführen.
Nicht bei solchen Fällen bei denen "nur" eine Undichtigkeit vorliegt.
Stimme aber natürlich zu, wenn es darum geht das der Hersteller SMART da hätte handeln müssen. Einfach nur peinlich was SMART da zeigt, nicht gemacht hat!
Das Pulvern wird dir nichts bringen. Wenn die Trommeln mal heiß werden löst sich die Pulverschicht ab. Besser ist Bremssattellack, Auspufflack oder (günstiger) Ofenrohrlack.
Kommt auf die Art des Pulvers an. Bei Trommelbremsen dann kein Problem.
PS.: Musste nun selber mal nachschauen: Manche Pulverbeschichtung soll bis zu ca. 500 Grad halten. Die einfachen Beschichtungen so um ca. 80 - 100 Grad. Also, wenn man die passende Variante wählt, .... ok.
...........Schelle: Am besten Mutter runter, Schraube raus. Dann mit zwei Muttern die Schelle spreizen. Geht gut! Schelle am Kat belassen, Auspuff abnehmen.
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Aufgrund einer Nachfrage bezüglich der Spreizung.
Das ist mit den beiden Muttern gemeint:
Der Originalauspuff erhält irgendwann im Laufe der Zeit entweder ein mittiges Loch oder ein linksseitiges.
Links schmoren dann die Abgase Dämmmaterial an / weg.
Ich denke schon das der Hersteller sich da was gedacht hat und begrüße jede Art von Abzugsmöglichkeit der Hitze.
Hallo,
ich habe gerade einen gebrauchten FOX Auspuff gekauft, (SMART 453 Cabrio, 0,9 l, 90 PS) Hat jemand dafür eine Kopie des Gutachtens?
LG
Ralf
Haben die eine EG-BE? Denke ja.
Dann ist die reine KENNZEICHNUNG der Nachweis der Zulassung. Papiere müssen weder mitgeführt, noch vorgezeigt werden.
Wie auch bei Motorrädern, gleiche Handhabung da so gesetzlich geregelt.
O.k, d. h. Ich muss nur die richtige ABE mitführen und gut?
Die junge Frau erklärt es dir.
Kannst ja mal hier und dort schauen.
Beispiel: https://www.felgenshop.de/smar…r_abe/sortiert=empfehlung
Grundsätzlich unterliegen Dachgepäckträger die nicht bestimmte Aussenmasse (speziell die Breite) des PKW überschreiten keiner ABE, Gutachten, Zulassung. Da sie unter die Definition "Last / Beladung" fallen.
Der 453 hat keine Dachlast vom Hersteller erhalten!
Sowas steht nicht in den Papieren. Aber in den Hersteller-Infos und der Fahrer hat sich zu vergewissern was er da vorhat. Wenn somit und das trifft ja beim 453 zu, der Fahrer die Dachlast überschreitet, macht er sich rechtlich angreifbar. Der Fahrer ist da eigenverantwortlich. Bedeutet: Er weiss es gibt keine Herstellerfreigabe für eine Dachbelastung. Er weiss das er diese dann nicht beachtet!
Ich würde mit dem Wissen das da keinerlei Dachlast vorliegt nie im Leben einen Dachträger + ein Fahrrad oder eine kleine Dachbox mit dann vielleicht 30 kg Beladung oder ..... xyz draufpacken und dann damit fahren.
Wenn dann mal bei 80 - 130 km/h auf der BAB das runterkommt, ggf. ein folgender Motorradfahrer ...... Spätestens vor Gericht gibt es dann die ohne Frage passende Reaktion darauf.
Video ist ja bekannt, stelle den Link trotzdem wieder rein.
Ab ca. 14:30
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