Elektromobilität: Kommt der Rechtsanspruch auf die private Ladestation?

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  • ...hier mal ein interessanter Artikel zur zukünftigen Erleichterung zur Schaffung einer Infrastrucktur an privaten Ladestationen für E-Autos. Sollten die Anträge tatsächlich umgesetzt werden, wäre das ein Hoffnungsschimmer für Mieter, oder Eigentümer von Wohnungen in Hausgemeinschaften.


    Unsere österreichischen Nachbarn sind uns da einen guten Schritt voraus!

  • Ich habe schon vor Jahren gesagt, dass wenn es Vater Staat wirklich ernst meinen würde mit der Förderung der Elektromobilität, dann hätte man längst ein Gesetz erlassen können, das vorsieht, dass bei jedem neu gebauten Haus / Mehrfamilienhaus nicht nur so und so viel PKW-Stellplätze vorhanden sein müssen (was ja schon lange der Fall ist), sondern dass auch so und so viele Stellplätze davon mit einer Ladestation ausgestattet sein müssen.

  • ...muaaahh muuuaahhh, muaahh...


    ...wie ernst es der Gesetzgeber mit mit der Verhinderung der E-Mobilität meint, kann an hier nachlesen...


    Zitat: "In der Verordnung werden ausschließlich öffentlich zugängliche Ladepunkte reguliert. Ladepunkte sind öffentlich, wenn sich der dazugehörige Parkplatz entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privaten Grund befindet und von einem unbestimmten Personenkreis befahren werden kann. Den Erläuterungen zur LSV nach sind Ladepunkte, die sich „auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden“, grundsätzlich keine öffentlichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung (B. Besonderer Teil: Zu Nummer 9)."


    aus:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Lades%C3%A4ulenverordnung



    bezugnehmend auf:



    https://www.buzer.de/s1.htm?g=Lades%C3%A4ulenverordnung&f=1



    ...und dann sind da ja noch die Netzbetreiber. Hier mal beispielhaft das Thema 22KW Lader und Niederspannungsvderordnung:


    https://www.e-netz-suedhessen.…r_upload/download/nav.pdf


    Wer also eben mal so einen 22KW Lader auf seinem privaten, angemieteten Stellplatz (der, wie oft üblich bei Mehrfamilienwohneinheiten, oft unbeschrankt öffentlich anfahrbar und zugänglih ist) setzen darf, weil der Vermieter und die Mietergemeinschaft nix dagegen hat, benötigt eine Genehmigung vom Netzbetreiber, muss dann den Aufbau, die Überwachung und ggf. Instandsetzungen von, durch den Netzbetreiber, autorisierten Firmen durchführen lassen, und dies dann alles mit Nachweis und Prüfprotokoll für den Gesetzgeber. Allein bis zum ersten Ladevorgang ist da schon ein hoher vierstelliger Betrag -eher fünfstellig - verbraten worden. Angefangen vom frostsicherem Fundament für die Ladesäule und den Rammschutz, nebst Baugenehmigung (da kann, je nach Lage schon mal "vandalismus-sicher" verlangt werden), bis zum separaten Schaltschrank nach EVU-Norm mit Smart Zähler.


    Wenn es darum geht, solch ein Projekt, dass sich eigentlich ganz einfach, günstig, unkonventionell und trotzdem sicher realisieren ließe, zu blockieren, sind etliche "Verantwortungsträger" sehr kreativ. Wer nun meine obige Beschreibung für "an den Haaren herbeigezogen" hält... ...ein Arbeitskollege, Wohnungseigentümer, wollte das machen, mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Sein Versuch sah in etwa so aus:


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  • ...Du hast den verlinkten Artikel schon gelesen?


    Der Autor schreibt im dritten Absatz, erster Satz, Zitat: "Dieses Problem muss der Gesetzgeber lösen und Kosten, Netzauslastung und Nutzung angemessen verteilen."


    Es geht um die Wegbereitung zum Rechtsanspruch und die zu entfernenden Hürden! Wenn es schon problemlos wäre, dann müsste es nicht in Angriff genommen werden.


    Es muss aber etwas passieren, damit die BEV von Mietern und den Eigentümern von Wohnungen in Mehrparteieneinrichtungen nicht ohne Lademöglichkeit am Straßenrand verrotten. Der Andrang an den öffentlichen Ladestationen nimmt unaufhörlich zu, auch auf dem Lande! Ich kann das täglich beobachten.

  • ...ja, ich habe das schon gelesen. Das "Problem" ist nur, dass der Gesetzgeber hier ja schon tätig war - entgegen der eigentlich deutlich felexibleren EU-Verordnung. Bis vor zwei Jahren war das gar kein großes Thema. Im GoingElectric Forum gibt es dazu mehrere Threads. Der Gesetzgeber hat also genau all diese Punkte "gelöst". Die Kosten trägt der Betreiber, die Netzauslastung müssen die EVUs regeln und die Nutzung - also wer wo solch ein Ding stellen darf - regeln die Kommunen. Es war mal problemlos... ...weil es nicht geregelt war.


    Gegen diesen EU-Vorschlag ...


    https://www.mobilegeeks.de/new…tionen-neubauten-pflicht/


    ...laufen sich die Bauherren, die daran kein Interesse haben, gerade warm, denn absurderweise soll diese Regelung nur für Einfamilienhäuser gelten, und nicht für Mehrfamilienbauten.


    Die Eingangsfrage des Artikels lautet ja: "Ändert sich das mit der neuen Koalition?"


    Dazu ist dann diese Absichtsbekundung die einzig interessante Stelle im Koalitionsvertrag.
    Zitat aus:


    http://www.handelsblatt.com/do…alitionsvertrag_final.pdf


    (Hier schlecht lesbar, deshalb im Link ab Zeile 3523)



    3523
    Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende
    Förderkulisse, wo erforder-3524lich, über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wirwollenden Aufbau3525einer flächendeckendenLadeundTankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 20203526mindestens 100000 Ladepunkte für Elektrofahrzeugezusätzlich veügbar zu ma-3527chen–
    wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem
    wo
    l-
    3528
    len wir
    die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umste
    l-
    3529
    lung der Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine
    3530
    geeignete Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den
    3531
    Einbau von Ladestellen
    für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie
    3532
    Wohnungseigentümer
    innen und Wohnungseigentümer
    n werden wir rechtlich erleic
    h-
    3533
    tern. Außerdem werden wi
    r die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche
    3534
    Bezahlsysteme verbessern.






    ...ja, es wird, und muss sich was ändern. Nur wann und wie, das weiß Keiner. Und das steht ja auch in dem Bericht. Ob der aktuelle Zustand dann nur anders oder besser wird... ...man weiß es nicht, und aus eigener Erfahrung habe ich da meine Zweifel.