Fahrradträger für den 453 fortwo

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  • Mit der , Hängerkupplung abnehmbar ist schon nicht übel aber will man da wirklich so einen hässlichen Knubel am Heck haben wenn die mal ab ist??


    Hatte bei YouTube einen Träger gefunden, der Links in die Schleppöse und rechts auf einen Seperaten Träger kommt, leider war das Teil ohne Beleuchtung und das darf ja nicht, oder?? Normal war doch, sind Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt so müssen diese am Fahrradträger gesetzt werden, oder??
    Wie war das beim Träger vom 451??

  • Schön ist anders. Ich hab dort mal Preis und Anhängelast angefragt.
    Die Lösung von misterdotcom war bisher zwar immer starr, sah aber auf jeden Fall besser aus. Ich bin auf die Ausführung für den 453 gespannt, die ja hoffentlich nun bald kommen wird.

  • Habe vorgestern wegen der AHK für 453 mit misterdotcom telefoniert. Die Zulassung für den forfour scheint sich noch bis in den Sommer hinzuziehen, für den fortwo scheinen die Zulassungstests schon abgeschlossen zu sein ...

  • Schön ist anders. Ich hab dort mal Preis und Anhängelast angefragt.

    Hallo grundi,


    hast Du eine Antwort auf deine Anfrage bekommen und könntest die uns mitteilen?
    Unser neuer Smart wird im Mai geliefert und wir suchen noch nach einer geeigneten Lösung unsere Fahrräder zu transportieren. Bisher ist das System von Paulchen unser Favorit, aber die Anhängerkupplung sieht auch sehr interessant aus.

    Gruß,
    Texo


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    Smart ForTwo Cabrio Passion
    90PS Twinamic
    Lava Orange / Schwarz

  • @aitutaki
    Das ist exakt der Träger, den ich auf YouTube gefunden und in Post 32 beschrieben hatte.
    Problem, Beleuchtung und Kennzeichen verdeckt wenn Fahrrad drauf. Ist das hier in Deutschland zulässig? Ich weiß es nicht.
    Normal kenne ich es hier so, dass das Kennzeichen und die Beleuchtung nach hinten verlegt werden müssen und da hat das Teil leider keine Möglichkeit

  • Entschuldige Florian, das habe ich tatsächlich überflogen.
    Mir hat die Firma nur eben persönlich ein mail geschrieben, weil ich vor ca. 1,5 jahren mal angefragt hatte und eine Lösung von ihnen wollte, aber nun ist es eh schon zu spät. Meine Lösung habe ich eh auch schon vorher gepostet inkl. Bilder.
    Aber wie gesagt, sie hatten mich tatsächlich ganz schön lange in Evidenz :)


    und nein, das wird weder in D noch in Ö (also bei mir zuhause) ganz konform sein, aber das risiko würde ich eingehen um eine kurze Strecke zurückzulegen. Und ich fahre damit sowieso nicht länger als eine Stunde in summe , dann gibt es durchwegs lässige Gegenden rund um Wien zum radeln :)

  • Ne Möglichkeit gäbe es vllt.
    Es gibt Lichteinheiten die Variabel angehängt werden können, müsstest nur einen e Satz von einer AHK montieren lassen, dort werden die eingesteckt und werden dann halt an der "Ladung" und nicht am Ladungsträger festgemacht und das Kennzeichen kann zumindest am Tage ebenfalls an der "Ladung" und nicht am Träger befestigt werden. Solange das Originalkennzeichen am Fahrzeugheck fest montiert ist muss das zweite hintere Kennzeichen weder gesiegelt, plaketiert noch beleuchtet sein. Zumindest ist das hier in BRD so.

  • Moin Texo,
    eine Antwort, allerdings für mich unzureichend, hatte ich bekommen.
    Stützlast 50 kg
    Preis für die abnehmbare Kupplung, incl. E-Satz und Montage: 990,00 €.
    Auf die für mich wichtige Frage nach der Anhängelast haben die leider nix geschrieben. :thumbdown: