Ich habe mich entschlossen, meinen Smart noch weiter zu fahren. Mein verträumter Wunsch, einen "Traupreis" zu erzielen, um mir dann was neueres zu kaufen, habe ich begraben. --- Für "zu kleines Geld", kann ich ihn auch, irgendwann, später vewrkaufen. Ich fahre ihn ja gerne
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Unsicherheit über Gebraucht-Verkaufs-Markt
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- forfour
- Hartmut
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Online Abmeldung ist möglich. Ich habe den Rubbelcode in der ZB. Danach darf der Smart noch 10 Tage gefahren werden.
Hab es eben erst gelesen ... wie kommst Du darauf, dass der Smart nach der Online-Stilllegung noch zehn Tage gefahren werden darf? Oder nur unglücklich ausgedrückt?
Mit dem Öffnen der drei versiegelten Codes auf ZB1 und unter den beiden Kennzeichensiegeln ist Schluss, weil diese dann ungültig sind. Für die Online-Stilllegung brauchst Du alle drei Codes und bekommst sofort dann aus dem eKol-System die Bestätigung mit dem Hinweis, dass Du mit dem Fahrzeug weder am öffentlichen Straßenvehr teilnehmen noch es im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darfst. Nach der Online-Stilllegung gibt es auch die letzte Fahrt auf kürzestem Wege vom Straßenverkehrsamt zum Schrottplatz, nach Hause o.ä. mit ungesiegelten Kennzeichen nicht mehr, weil es möglich ist, das Fahrzeug am gewünschten Ort abzumelden. Vielleicht hast Du hier auch Online-Stilllegung und das Online-Zulassungsverfahren in eKOL verwechselt. Hier darf nach erfolgreich durchlaufenem Zulassungsverfahren das Fahrzeug mit der ausgedruckten, vorläufigen Bescheinigung bis zu zehn Tage mit den noch ungesiegelten Kennzeichen (Postweg der Originalpapiere und Siegel) gefahren werden, also auch nicht einfach so. Übergibst Du das Fahrzeug abgemeldet, darf der Käufer damit erst einmal nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wenn er keine Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen hat.
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Hat mich auch gewundert ... und wohl falsch gelesen auf der ADAC Seite.
Aber man darf, nach der online Abmeldung noch am selben Tag bis 23:59 nach Hause fahren, was ja bei einem Verkauf, vor der Fahrzeufübergabe, auf für den Käufer gilt.
Das würde doch jeglichen Ärger, wenn der Käufer nicht auf seinen Namen ummeldet, vermeiden.
Als Verkäufer sollte ich man dann "raus" sein.
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Der Käufer darf mit dem Fahrzeug nicht nachhause fahren, weil es eben keine Fahrt im Zusammenhang mit der Zulassung ist. Er begeht dann eine Straftat nach Pflichtversicherungsgesetz und Abgabenordnung (Kraftfahrtsteuergesetz). Ein Zusammenhang mit der Zulassung wäre es nur, wenn Du z. B. von der Zulassungsstelle nach Hause fährst. Bei der Online-Stilllegung ist das jedoch nicht mehr erforderlich.
Du brauchst aber auch keine Angst zu haben, ein zugelassenes Fahrzeug zu übergeben, wenn Du den Käufer die korrekt einschließlich Uhrzeit der Übergabe ausgefüllten Mitteilungen an Zulassungsstelle und Versicherung unterschreiben lässt und diese entsprechend weiterleitest. Mit der Mitteilung an das Straßenverkehrsamt erlischt Deine Steuerpflicht und geht auf den neuen Eigentümer über. Schäden, die der neue Eigentümer nach der Übergabe verursacht, werden durch den HUK-Verband geregelt und gehen nicht mehr zu Deinen Lasten.
Der ADAC-Kaufvertrag ist rechtlich immer aktuell und enthält alle Mitteilungen sowie alle Erklärungen.